Schadenersatz für verfärbtes Brautkleid
MELDUNGEN
AUGSBURG (dpa) Verfärbt eine Reinigung ein Brautkleid, hat die Kundin Anspruch auf Schadenersatz. Das gilt auch, wenn das Geschäft als „Reinigungsannahme“arbeitet. Nach der missglückten Reinigung des Kleides argumentierte der Geschäftsinhaber, er habe das Kleid nur angenommen. Das Amtsgericht Augsburg entschied jedoch, er habe seine Pflichten verletzt, weil das einst weiße Kleid nach der Reinigung stark verfärbt war (Az.: 73 C 208/ 16). Es sprach der Frau 450 Euro Entschädigung zu.