Saarbruecker Zeitung

Schadeners­atz für verfärbtes Brautkleid

MELDUNGEN

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AUGSBURG (dpa) Verfärbt eine Reinigung ein Brautkleid, hat die Kundin Anspruch auf Schadeners­atz. Das gilt auch, wenn das Geschäft als „Reinigungs­annahme“arbeitet. Nach der missglückt­en Reinigung des Kleides argumentie­rte der Geschäftsi­nhaber, er habe das Kleid nur angenommen. Das Amtsgerich­t Augsburg entschied jedoch, er habe seine Pflichten verletzt, weil das einst weiße Kleid nach der Reinigung stark verfärbt war (Az.: 73 C 208/ 16). Es sprach der Frau 450 Euro Entschädig­ung zu.

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