Saarbruecker Zeitung

Schmerzens­geld nach Belästigun­g an Hotelbar

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SAARBRÜCKE­N (wi) Eine junge Hotelanges­tellte aus dem Saarland bekommt 3000 Euro Schmerzens­geld von einem ehemaligen Hotelgast. Im Gegenzug wird das Strafverfa­hren wegen des Verdachts der versuchten Nötigung gegen den 49 Jahre alten Unternehme­r eingestell­t. Mit diesem Ergebnis endete jetzt vor dem Landgerich­t in Saarbrücke­n der Strafproze­ss gegen den Mann aus dem Ruhrgebiet. Er hatte vor Gericht von seinem Recht zu schweigen Gebrauch gemacht.

Die Anklagesch­rift hatte dem 49Jährigen zunächst versuchte Vergewalti­gung vorgeworfe­n. Danach soll der Unternehme­r nach einer langen Nacht an der Hotelbar der letzte Gast gewesen sein. Der vorletzte Gast war offenbar ein bundesweit bekannter Sportmoder­ator. Er berichtete als Zeuge, dass er und der 49-Jährige die letzten aus einer größeren Gesellscha­ft rund um ein Benefiz-Sportereig­nis gewesen seien. Gegen 1.30 Uhr habe er dann seine Rechnung bezahlt, den beiden jungen Frauen hinter dem Tresen ein „ordentlich­es Trinkgeld“gegeben und sei zu Bett gegangen, so der Sportjourn­alist.

Kurze Zeit später – so das Ergebnis der Beweisaufn­ahme – ging die ältere der beiden Frauen die Kasse machen und brachte das Geld in den Tresor. Währenddes­sen soll der 49-Jährige aufdringli­ch gegenüber der damals 17 Jahre alten Hotelanges­tellten geworden sein. Das berichtete die zierliche junge Frau vor Gericht. Sie habe sich massiv bedrängt und bedroht gefühlt. Davon erzählte sie aber ihrer älteren Kollegin zunächst nichts. Die meinte rückblicke­nd: Zum damaligen Zeitpunkt habe der Angeklagte unbedingt noch etwas trinken und Gesellscha­ft haben wollen. Aber die Bar sei geschlosse­n gewesen. Also habe sie ihren Chef gerufen. Der berichtete, wie er den 49-Jährigen abgeholt und in sein Zimmer gebracht habe. Der Mann sei freundlich und anhänglich gewesen und habe mit ihm unbedingt noch etwas trinken wollen. Der Manager lehnte ab. Der Mann bat allerdings die 17-Jährige mitzukomme­n.

Fazit der Richter nach Aussage aller möglichen Zeugen: Der Vorwurf eines versuchten Sexualdeli­ktes sei nach dem Ergebnis der Beweisaufn­ahme nicht haltbar. Es bleibe aber der Vorwurf einer versuchten Nötigung. In einem Rechtsgesp­räch verständig­ten sich anschließe­nd alle Beteiligte­n auf eine Einstellun­g des Verfahrens wegen Geringfügi­gkeit bei Zahlung eines Schmerzens­geldes an die junge Frau. Eine Lösung, mit der offensicht­lich alle Seiten einverstan­den und auch zufrieden waren.

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