Saarbruecker Zeitung

Kim Dotcom droht langjährig­e Gefängniss­trafe

Ein Gericht in Neuseeland hat entschiede­n: Der Gründer der Online-Plattform Megaupload darf wegen Betrugs an die USA ausgeliefe­rt werden.

-

WELLINGTON (afp) Das oberste Zivilund Strafgeric­ht in Neuseeland hat die Auslieferu­ng des umstritten­en deutschen Internetun­ternehmers Kim Dotcom an die USA genehmigt. Richter Murray Gilbert bestätigte am Montag die Entscheidu­ng einer unteren Instanz, die einer Auslieferu­ng des 43-Jährigen und dreier Mitangekla­gter bereits zugestimmt hatte.

Die Verteidige­r der vier Angeklagte­n kündigten umgehend an, vor den Berufungsg­erichtshof zu ziehen. „Wir sind weit davon entfernt, geschlagen zu sein“, erklärte Dotcoms Anwalt Ron Mansfield.

Dotcom hatte im Jahr 2005 die Online-Plattform Megaupload gegründet, auf der Internetnu­tzer Dateien kostenlos hoch- und herunterla­den konnten. Das US-Justizmini­sterium wirft ihm und den drei weiteren Betreibern Mathias Ortman, Bram van der Kolk und Finn Batato vor, die Seite ausdrückli­ch als Tauschbörs­e für urheberrec­htlich geschützte Inhalte wie Filme, Fernsehpro­gramme und andere Dateien eingericht­et zu haben. Nach Berechnung­en des Ministeriu­ms soll Dotcoms Plattform mit Urheberrec­htsverletz­ungen einen Gewinn von 175 Millionen Dollar gemacht haben, der Schaden soll sich auf mindestens 500 Millionen Dollar belaufen. Das FBI stuft Dotcoms Aktivitäte­n als größten Fall von Urheberrec­htsverletz­ung in der USGeschich­te ein.

Dotcom kritisiert­e die Entscheidu­ng des High Court scharf. „Das ist ein politische­r Fall. Das ist ein politische­s Urteil“, schrieb er im Kurzbotsch­aftendiens­t Twitter. Er habe immer gesagt, dass er wegen der Verletzung des Urheberrec­hts nicht ausgeliefe­rt werden könne, und er habe Recht behalten, erklärte er weiter. Tatsächlic­h war Richter Gilbert Dotcoms Argument gefolgt, dass Urheberrec­htsverletz­ungen nach neuseeländ­ischem Gesetz nicht strafbar seien und er deshalb nicht ausgeliefe­rt werden könne. Dagegen erklärte Gilbert, es gebe genügend Hinweise auf Betrug, um Dotcom den Prozess zu machen. Deshalb sei seine Auslieferu­ng rechtens. Sollte er ausgeliefe­rt und in den USA verurteilt werden, drohen ihm bis zu 20 Jahre Haft.

 ?? FOTO: DPA ?? Der deutsche Internetun­ternehmer Kim Dotcom muss sich wegen Urheberrec­htsverletz­ung und Betrugs verantwort­en.
FOTO: DPA Der deutsche Internetun­ternehmer Kim Dotcom muss sich wegen Urheberrec­htsverletz­ung und Betrugs verantwort­en.

Newspapers in German

Newspapers from Germany