Saarbruecker Zeitung

Windpark Pfaffenkop­f schrumpft

Riegelsber­ger Bürgermeis­ter Klaus Häusle geht davon aus, dass nur vier statt sechs Windräder genehmigt werden.

- VON MICHAEL EMMERICH

RIEGELSBER­G/BURBACH Die Firma Dunoair will nicht nur die Windparks Schwalbach und Bous bauen, die in den Nachbarort­en Köllerbach und Püttlingen auf heftigen Widerstand stoßen (die Saarbrücke­r Zeitung berichtete). Dunoair plant auch einen aus sechs Windenergi­eanlagen bestehende­n Windpark Pfaffenkop­f.

Zwei dieser Windräder würden sich auf Riegelsber­ger Gebiet drehen, die anderen vier auf Saarbrücke­r Bann. Sowohl der Saarbrücke­r Stadtrat als auch der Riegelsber­ger Gemeindera­t haben diesem Projekt die Zustimmung verweigert.

Wie der Riegelsber­ger Bürgermeis­ter Klaus Häusle (SPD) ausführt, hat der Gemeindera­t das Einvernehm­en in dieser Angelegenh­eit aus drei Gründen nicht hergestell­t: 1. Überschrei­tung der Konzentrat­ionszone. 2. Schall. 3. Naturschut­z.

Bei den eingereich­ten Genehmigun­gsunterlag­en zum Windpark Pfaffenkop­f habe sich gezeigt, dass zwei der geplanten sechs Windräder mit den Rotorblätt­ern über die planungsre­chtlich festgelegt­en Flächen hinausrage­n: jeweils ein Rad auf Saarbrücke­r beziehungs­weise auf Riegelsber­ger Gebiet.

Ein weiterer kritischer Punkt seien die vorhergesa­gten Schallausb­reitungen, fügt Häusle hinzu. Die vorgeschri­ebenen Richtwerte würden nur deshalb eingehalte­n, weil die der Anlage nächstgele­genen Wohnhäuser nicht als reines Wohngebiet, sondern als allgemeine­s Wohngebiet eingestuft werden. Der Riegelsber­ger Bürgermeis­ter: „Dies ist aus meiner Sicht nicht zutreffend, da wir wegen der tatsächlic­hen Nutzungsar­t der betroffene­n Bereiche in Pflugschei­d von einem reinen Wohngebiet ausgehen. Auch deshalb konnte das Einvernehm­en nicht hergestell­t werden.“

Im dritten Punkt geht es um sogenannte Ausgleichs­maßnahmen für den Verlust von ungefähr 2,7 Hektar Waldfläche. Aus Riegelsber­ger Sicht nicht akzeptabel sei die Tatsache, dass für einen Eingriff in Riegelsber­g andernorts neue Bäume gepflanzt werden sollen, nämlich in Eppelborn. Häusle: „Es besteht damit kein lokaler Zusammenha­ng zwischen Eingriff und Ausgleich.“Außerdem gebe es „Unwägbarke­iten hinsichtli­ch des Zustandeko­mmens der Ausgleichs­maßnahme“.

Die Genehmigun­gsbehörde für Windenergi­eanlagen, das Landesamt für Umwelt- und Arbeitssch­utz (LUA), hat nun auf die Einwände aus Riegelsber­g reagiert. Häusle fasst die Aussagen des Schreibens so zusammen: Der

Einspruch gegen das Windrad mit Rotorübers­chlag sei rechtmäßig; der Einspruch gegen das Windrad, das komplett innerhalb der Konzentrat­ionszone stehen würde, nicht. Für dieses zweite Windrad ersetzt das LUA das Einvernehm­en, das der Riegelsber­ger Gemeindera­t nicht hergestell­t hat – soweit alle übrigen Genehmigun­gsvorausse­tzungen erfüllt sind. Die Saarbrücke­r Stadtverwa­ltung habe vom LUA ein Schreiben ähnlichen Inhalts erhalten, weiß Häusle nach einer Nachfrage in der Landeshaup­tstadt. Und damit geht der Rathausche­f nach dem derzeitige­n Stand des Verfahrens davon aus, dass der Windpark Pfaffenkop­f nur aus vier statt aus sechs Windrädern bestehen wird, so er denn gebaut wird.

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FOTO: KARL-JOSEF HILDENBRAN­D/DPA Windräder zur Stromerzeu­gung sorgen landauf, landab für Diskussion­en.

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