Viele alte Heizkessel müssen bis Ende 2017 getauscht werden
Weil die Technik der Altgeräte oftmals mit einem hohen Energieverbrauch und starker Klimabelastung einhergeht, gilt für viele von ihnen eine Austauschpflicht.
Für Eigentümer bedeutet diese bundesweite Vorgabe erst einmal Kosten von mehreren tausend Euro. Aber: Aktuelle Brennwertkessel verbrauchen deutlich weniger Öl oder Gas als die alten Heizwertkessel, weil sie auch den Abgasen noch nutzbare Wärme abgewinnen. Die Investition kann sich deshalb durchaus bezahlt machen. Gleichzeitig profitiert das Klima. Die Verbraucherzentrale beantwortet die wichtigsten Fragen zum Heizkesselaustausch.
WER MUSS DEN AUSTAUSCHEN?
Vorgeschrieben ist der Austausch von Konstanttemperaturkesseln, die älter sind als 30 Jahre. Wer nicht weiß, wie alt sein Kessel ist, schaut auf das Typenschild der Heizung oder ins Protokoll des Schornsteinfegers: Entscheidend ist das Baujahr des Wärmetauschers. Manche Ü30-Heizung darf aber weiterlaufen. Wer schon vor dem 1. Februar 2002 im eigenen Ein- und Zweifamilienhaus gewohnt hat, ist von der Austauschpflicht ausgenommen. Gleiches gilt für Anlagen in Mehrfamilienhäusern mit einer Nennleistung von mehr als 400 Kilowatt, kleinen Anlagen mit einer Nennleistung von weniger als 4 Kilowatt sowie für alle Brennwert und Niedertemperaturkessel. Wer jetzt ein Haus mit austauschpflichtigem Kessel kauft, muss diesen binnen zwei Jahren ersetzen. Die Einhaltung der Vorschriften überwacht der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger.
red//verbraucherzentrale.de MEHR INFOS UNTER: www.verbraucherzentrale.de