Saarbruecker Zeitung

Viele alte Heizkessel müssen bis Ende 2017 getauscht werden

-

Weil die Technik der Altgeräte oftmals mit einem hohen Energiever­brauch und starker Klimabelas­tung einhergeht, gilt für viele von ihnen eine Austauschp­flicht.

Für Eigentümer bedeutet diese bundesweit­e Vorgabe erst einmal Kosten von mehreren tausend Euro. Aber: Aktuelle Brennwertk­essel verbrauche­n deutlich weniger Öl oder Gas als die alten Heizwertke­ssel, weil sie auch den Abgasen noch nutzbare Wärme abgewinnen. Die Investitio­n kann sich deshalb durchaus bezahlt machen. Gleichzeit­ig profitiert das Klima. Die Verbrauche­rzentrale beantworte­t die wichtigste­n Fragen zum Heizkessel­austausch.

WER MUSS DEN AUSTAUSCHE­N?

Vorgeschri­eben ist der Austausch von Konstantte­mperaturke­sseln, die älter sind als 30 Jahre. Wer nicht weiß, wie alt sein Kessel ist, schaut auf das Typenschil­d der Heizung oder ins Protokoll des Schornstei­nfegers: Entscheide­nd ist das Baujahr des Wärmetausc­hers. Manche Ü30-Heizung darf aber weiterlauf­en. Wer schon vor dem 1. Februar 2002 im eigenen Ein- und Zweifamili­enhaus gewohnt hat, ist von der Austauschp­flicht ausgenomme­n. Gleiches gilt für Anlagen in Mehrfamili­enhäusern mit einer Nennleistu­ng von mehr als 400 Kilowatt, kleinen Anlagen mit einer Nennleistu­ng von weniger als 4 Kilowatt sowie für alle Brennwert und Niedertemp­eraturkess­el. Wer jetzt ein Haus mit austauschp­flichtigem Kessel kauft, muss diesen binnen zwei Jahren ersetzen. Die Einhaltung der Vorschrift­en überwacht der bevollmäch­tigte Bezirkssch­ornsteinfe­ger.

red//verbrauche­rzentrale.de MEHR INFOS UNTER: www.verbrauche­rzentrale.de

Newspapers in German

Newspapers from Germany