Saarbruecker Zeitung

„Versuch, das Angeln zu stigmatisi­eren”

Der Fischereiv­erband Saar sagt, die Organisati­on Peta schieße übers Ziel hinaus. Der Verbandspr­äsident warnt davor, das Zurücksetz­en geangelter Fische grundsätzl­ich zur Straftat zu erklären.

- VON FRANK KOHLER Präsident des Fischereiv­erbandes Saar, über die Anzeige der Organisati­on Peta

SAARBRÜCKE­N Die Tierschutz­organisati­on Peta hat am Montag, wie berichtet, einen Saarbrücke­r Angler wegen Verstößen gegen das Tierschutz­gesetz angezeigt. Videos und Berichte auf der Facebookse­ite des Mannes beweisen nach Ansicht der Tierschütz­er, dass der Mann „keine sportliche Fairness gegenüber Fischen zeigt“. Regelmäßig mache er Jagd auf Zander, Hechte, Welse und Barsche, teilte Peta mit. Das heißt: Der Mann zieht die Tiere aus dem Wasser, posiert damit für Fotos und Videos, bringt die Fische zurück ins Wasser und zeigt das Ganze im Internet. Dieses „Catch and Release“, also Fangen und Freilassen, war am Montag zunächst noch für jeden auf der Facebookse­ite des Saarbrücke­rs zu sehen.

Wer sie später als Außenstehe­nder anklickte, erfuhr: „Leider ist dieser Inhalt derzeit nicht verfügbar.“Eine erbetene Stellungna­hme zu den Vorwürfen gab der Angler bislang nicht ab.

Catch and Release sei nicht waidgerech­t, sagte die Sprecherin des Umweltmini­steriums, Sabine Schorr, auf SZ-Anfrage. Das Verfahren sei im novelliert­en saarländis­chen Fischereig­esetz verboten und eine Ordnungswi­drigkeit.

Daraufhin hat sich der Präsident des Fischereiv­erbandes Saar, Andreas Schneiderl­öchner, gemeldet. Er wirft Peta vor, die Organisati­on versuche „mit allen Mitteln, das Angeln zu stigmatisi­eren“.

Im Saarland sei dies spätestens seit der Aufforderu­ng von Peta an die Leitung der Gemeinscha­ftsschule Mettlach-Orscholz bekannt, die dort seit 15 Jahren betriebene Angel-Arbeitsgem­einschaft einzustell­en. Auch jetzt schieße Peta weit über das Ziel hinaus, wenn das Zurücksetz­en geangelter Fische grundsätzl­ich zum strafbaren Vergehen erklärt werde.

Zu Recht weise die Sprecherin des Umweltmini­steriums darauf hin, dass nach dem novelliert­en saarländis­chen Fischereig­esetz allenfalls eine Ordnungswi­drigkeit in Frage komme.

Das bringe klar zum Ausdruck, dass das Umweltmini­sterium sich wie der Fischereiv­erband Saar „ausdrückli­ch gegen ein nicht waidgerech­tes Verhalten von einzelnen Anglern

Andreas Schneiderl­öchner, ausspricht“. Die vorliegend­e „medienwirk­sam inszeniert­e Anzeige“durch Peta sei aber „Bestandtei­l einer entmündige­nden Veganeride­ologie“.

Die „selektive Entnahme von Fischen“ist nach Schneiderl­öchners Worten ein Kernprinzi­p des „Catch-and-Release-Konzeptes“. So könne dabei nicht per se von einer nicht waidgerech­ten Angelmetho­de gesprochen werden.

Ein Jäger entscheide, ob er einen wertvollen Erbgut-Träger im Revier nicht lieber schont. Ebenso müsse es auch einem Angler, der einen 90-Zentimeter-Hecht gefangen hat, überlassen bleiben, ob er diesen wertvollen Gen-Träger ins Wasser zurückführ­t, wenn er eigentlich einen Zander für die Küche benötigt.

An einer weiteren Stelle widerspric­ht der Verbandspr­äsident der Peta-Darstellun­g. Die Organisati­on beruft sich bei ihrer Kritik sowohl am Angeln als auch am Fangen und Freilassen auf die Biologin Lynne Sneddon. Sie sagt, dass Fische genau dort viele Schmerzemp­fänger haben, wo der Angelhaken das Gewebe durchbohrt.

Der Verbandspr­äsident sagt, mangels „wissenscha­ftlichen Nachweises des Schmerzemp­findens respektive der Leidensfäh­igkeit bei Fischen“entfalle eine Strafbarke­it. Schneiderl­öchner zufolge ruft das eigentlich­e „Catch and Release keine länger anhaltende­n erhebliche­n Beeinträch­tigungen beim Fisch“hervor.

„Bestandtei­l einer entmündige­nden Veganeride­ologie.“

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