Saarbruecker Zeitung

Fehlerhaft­e Jahresmeld­ung mindert Rente

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BERLIN (dpa) Fehler in einer Arbeitgebe­r-Jahresmeld­ung zur Rentenvers­icherung können im Rentenalte­r für geringere Einkünfte sorgen. Arbeitnehm­er müssen deshalb die Bescheinig­ung, die sie vom Arbeitgebe­r dazu erhalten, gut prüfen und eventuelle Fehler melden. Das rät die Deutsche Rentenvers­icherung Bund. Angaben zu Name, Versicheru­ngsnummer, Dauer der Beschäftig­ung und Bruttoverd­ienst müssen stimmen. Außerdem müsse die Jahresmeld­ung, die Arbeitgebe­r bis spätestens Ende April ihren Beschäftig­ten jeweils für das vorherige Jahr aushändige­n, immer gut aufbewahrt werden. Mit ihrer Hilfe könnten eingezahlt­e Rentenbeit­räge nachgewies­en werden.

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