Aufgeschwatzte Verträge gleich widerrufen
MAINZ (dpa) Älteren Menschen fällt es häufig schwer, dreiste Verkäufer am Telefon oder an der Haustür in ihre Schranken zu weisen. Ohne es zu wollen, schließen die Senioren einen Vertrag ab. Die Zeitschrift „Forum Opferhilfe“des Weißen Rings betont, dass solche Verträge gültig sind. Sie können aber binnen 14 Tagen widerrufen werden. Dazu sollte ein entsprechender Brief per Einschreiben mit Rückschein an die Firma des Verkäufers geschickt werden.