Saarbruecker Zeitung

Aufgeschwa­tzte Verträge gleich widerrufen

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MAINZ (dpa) Älteren Menschen fällt es häufig schwer, dreiste Verkäufer am Telefon oder an der Haustür in ihre Schranken zu weisen. Ohne es zu wollen, schließen die Senioren einen Vertrag ab. Die Zeitschrif­t „Forum Opferhilfe“des Weißen Rings betont, dass solche Verträge gültig sind. Sie können aber binnen 14 Tagen widerrufen werden. Dazu sollte ein entspreche­nder Brief per Einschreib­en mit Rückschein an die Firma des Verkäufers geschickt werden.

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