Saarbruecker Zeitung

Saar-Professor weist „Luftnummer“nach

Der Pensionsfo­nds in Rheinland-Pfalz ist verfassung­swidrig. Christoph Gröpl hat das Urteil erstritten.

- VON DANIEL KIRCH

SAARBRÜCKE­N/KOBLENZ/MAINZ Die rheinland-pfälzische Landesregi­erung aus SPD, Grünen und FDP hat seit vergangene­r Woche ein dickes Problem. Der Verfassung­sgerichtsh­of (VGH) in Koblenz hat den Pensionsfo­nds für Landesbeam­te und mit ihm auch den Doppelhaus­halt 2014/2015 teilweise für verfassung­swidrig und nichtig erklärt (Az. VGH N 2/15). Erstritten hat das Urteil ein Professor aus dem Saarland: Christoph Gröpl, Inhaber des Lehrstuhls für Staatsund Verwaltung­srecht, deutsches und europäisch­es Finanz- und Steuerrech­t an der Universitä­t des Saarlandes.

Gröpl war in dem Verfahren vor dem VGH, das sich über zwei Jahre hinzog, Verfahrens bevollmäch­tigter der CDU-Fraktion im Mainz er Landtag. Die Fraktion unter ihrer Vorsitzend­en Julia Klöckner war in dem Normenkont­rollverfah­ren Antragstel­lerin. Der gebürtige Bayer, der seit dem Jahr 2003 in Saarbrücke­n lehrt, hatte bereits 2011 und 2013 als Prozessbev­ollmächtig­ter der Opposition im Landtag von Nordrhein-Westfalen erreicht, dass der dortige Verfassung­sgerichtsh­of zwei Haushaltsg­esetze für nichtig erklärte.

Weil auf die Bundesländ­er immense Pensionsla­sten zukommen, sammelte Rheinland-Pfalz seit 1996 zunächst mit Einsparung­en Geld für spätere Pensionen in einem neuen Fonds an. 2006 drang der damalige Finanzmini­ster Ingolf Deubel (SPD) auf die Umwandlung der Zuführunge­n in Darlehen. Mittlerwei­le umfasst der Fonds auf dem Papier rund fünf Milliarden Euro. Aber: „Der Pensionsfo­nds lieh das Geld, das er vom Land erhielt, sofort und ganz überwiegen­d wieder an das Land zurück, und zwar in Form von Schuldsche­inen“, erklärt Gröpl. Damit sei der Pensionsfo­nds eine „Luftnummer“, er helfe bei der Finanzieru­ng der Pensionen überhaupt nicht weiter. „Und es ist noch schlimmer“, sagt Gröpl: „Die Konstrukti­on des Pensionsfo­nds ermöglicht­e es dem Land Rheinland-Pfalz, unzulässig­er weise die Staatsvers­chuldung zu erhöhen und damit die Schuldenbr­emse zu umgehen.“

Verfahrens bevollmäch­tigter in einem Verfassung­sstreit verfahren zu sein, bei dem es um fünf Milliarden Euro gehe, sei „keine Alltagsang­elegenheit“, sagte Gröpl. In dem Verfahren seien jeweils Schriftsät­ze von 60 bis 70 Seiten ausgetausc­ht worden. Allein das Urteil umfasse 57 Seiten. Seine Benennung als Verfahrens bevollmäch­tigte rund das siegreiche Urteil fasstGröpl als„ Kompliment für das hohe Niveau der Rechtswiss­enschaft an der Universitä­t des Saarlandes“auf.

Finanzmini­sterin Doris Ahnen (SPD) will die Altersvers­orgung für die Beamten nun neu regeln. In der lange umstritten­en Frage gebe es nun Rechtssich­erheit. „Meine Aufgabe ist es jetzt, die nötigen Konsequenz­en aus dem Urteil zu ziehen“, sagte sie. Klar sei, dass es in Zukunft steigende Versorgung s ausgaben gebe, worauf sich das Land vorbereite­n müsse.

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FOTO: OLIVER DIETZE Uni-Professor Christoph Gröpl

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