Gericht verurteilt Ex-Teldafax-Chefs
Strafprozess um Pleite des Billigstrom-Anbieters endet mit Bewährungsstrafen.
BONN (dpa) Fast sechs Jahre nach der Pleite des Billigstromanbieters Teldafax hat das Landgericht Bonn gestern zwei ehemalige Spitzenmanager des Unternehmens zu Bewährungsstrafen verurteilt. Der frühere Vorstandschef erhielt wegen Insolvenzverschleppung und Verletzung von Buchführungspflichten insgesamt 16 Monate Freiheitsstrafe. Er hatte im Prozess geschwiegen. Sein Vorstandskollege, der die Vorwürfe teils gestanden hatte, wurde mit elf Monaten auf Bewährung etwas milder bestraft.
Außerdem kommen auf die ExManager Sozialstunden, hohe Gerichtskosten teils in sechsstelliger Höhe und zahlreiche Zivilklagen von früheren Kunden zu. Das Verfahren gegen einen dritten ExVorstand hatte das Gericht bereits Ende vergangenen Jahres nach Zahlung von 20 000 Euro eingestellt. Jeweils zwei Monate der Strafe gelten wegen der langen Verfahrensdauer als verbüßt, heißt es im Urteil.
Die Teldafax-Pleite von 2011 gilt als einer der größten Firmenzusammenbrüche in der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Über 500 000 Kunden wurden geschädigt. Teldafax arbeitete mit einem riskanten Geschäftsmodell, das günstige Strompreise mit Vorauszahlungen der Kunden finanzierte. Den Kunden wurde meist für drei Jahre ein günstiger Strompreis garantiert. Als 2008 der Strom-Einkaufspreis deutlich stieg, kam das Unternehmen in Schwierigkeiten. Hinzu kamen noch hohe Nachforderungen des Fiskus an Stromsteuer. Nach den Feststellungen des Gerichts war Teldafax schon Mitte 2009 bis mindestens zum Jahresende insolvent. Ein Insolvenzantrag wurde aber erst im Juni 2011 gestellt.
Die Bonner Gerichtsentscheidung könnte aber denjenigen früheren Teldafax-Kunden helfen, die parallel zum Strafverfahren vor Zivilgerichten auf Schadenersatz klagen. Allein gegen einen der beiden Verurteilten gab es nach Angaben des Gerichts bereits rund 600 solcher Zivilverfahren.