Saarbruecker Zeitung

Klage wegen Jedermann-Konten

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BERLIN (dpa) Verbrauche­rschützer ziehen gegen drei Kreditinst­itute wegen der Gebühren für Basiskonte­n vor Gericht. Der Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and (VZBV) hat nach eigenen Angaben gegen die Deutsche Bank, die Postbank und die Sparkasse Holstein Klagen eingereich­t. Deren Entgelte für „Jedermann-Konten“, die etwa auch Obdachlose­n und Flüchtling­en Zugang zum bargeldlos­en Zahlungsve­rkehr ermögliche­n sollen, seien unangemess­en hoch, teilte der VZBV mit. Verbrauche­r müssten mehr zahlen als für vergleichb­are Konten. Gerichte sollen nun die Gebührenhö­he prüfen.

„Viele Kreditinst­itute halten sich nach Auffassung des VZBV nicht an die gesetzlich­en Vorgaben für Basiskonto­entgelte“, argumentie­rte Finanzmark­texpertin Dorothea Mohn. Auch werde das Nutzerverh­alten nicht ausreichen­d berücksich­tigt. Kunden müssten einen höheren Grundpreis auch dann zahlen, wenn das Basiskonto als reines Onlinekont­o geführt werde.

Seit Mitte 2016 hat jeder Bürger Rechtsansp­ruch auf ein Girokonto. Alle Geldhäuser sollen Menschen ohne festen Wohnsitz auf Wunsch ein Basiskonto auf „Guthabenba­sis“einrichten. Die Gebühren sollen „angemessen“sein und dürfen auch einen Gewinn der Institute beinhalten. Dass Basiskonte­n meist teurer sind als andere Konten, hält die Branche wegen des höheren Aufwands für angemessen.

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