Klage wegen Jedermann-Konten
BERLIN (dpa) Verbraucherschützer ziehen gegen drei Kreditinstitute wegen der Gebühren für Basiskonten vor Gericht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat nach eigenen Angaben gegen die Deutsche Bank, die Postbank und die Sparkasse Holstein Klagen eingereicht. Deren Entgelte für „Jedermann-Konten“, die etwa auch Obdachlosen und Flüchtlingen Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglichen sollen, seien unangemessen hoch, teilte der VZBV mit. Verbraucher müssten mehr zahlen als für vergleichbare Konten. Gerichte sollen nun die Gebührenhöhe prüfen.
„Viele Kreditinstitute halten sich nach Auffassung des VZBV nicht an die gesetzlichen Vorgaben für Basiskontoentgelte“, argumentierte Finanzmarktexpertin Dorothea Mohn. Auch werde das Nutzerverhalten nicht ausreichend berücksichtigt. Kunden müssten einen höheren Grundpreis auch dann zahlen, wenn das Basiskonto als reines Onlinekonto geführt werde.
Seit Mitte 2016 hat jeder Bürger Rechtsanspruch auf ein Girokonto. Alle Geldhäuser sollen Menschen ohne festen Wohnsitz auf Wunsch ein Basiskonto auf „Guthabenbasis“einrichten. Die Gebühren sollen „angemessen“sein und dürfen auch einen Gewinn der Institute beinhalten. Dass Basiskonten meist teurer sind als andere Konten, hält die Branche wegen des höheren Aufwands für angemessen.