Saarbruecker Zeitung

Mehr Geld für mehr Barrierefr­eiheit

Auch Personen ohne Behinderun­g können Hilfe für den altersgere­chten Umbau ihrer Wohnung bekommen.

- VON UTE KIRCH

SAARBRÜCKE­N Möglichst lange im eigenen Zuhause wohnen – das ist der Wunsch der meisten Menschen. Doch gerade einkommens­schwächere Personen können sich einen alters- und behinderte­ngerechten Umbau ihrer Wohnung oft nicht leisten. Im November 2015 hatten daher das Sozial- und das Finanzmini­sterium ein 1,5 Millionen Euro schweres Förderprog­ramm für Mietwohnun­gen und Wohneigent­um aufgestell­t, das bis Ende 2017 laufen sollte. Sozialverb­ände hatten jedoch hohe Hürden für den Erhalt der Förderung beklagt. „Viele Anträge konnten wir nicht genehmigen“, sagte auch Sozialmini­sterin Monika Bachmann (CDU). Jetzt wurde nachjustie­rt und sowohl die Fördersumm­e als auch der Kreis der Anspruchsb­erechtigte­n erweitert.

Konnten bisher nur Personen mit schwerer Gehbehinde­rung (Zeichen „aG“) oder Personen mit Pflegegrad eine Förderung beantragen, ist dies ab 1. April auch für Personen mit dem Zeichen „G“im Schwerbehi­ndertenaus­weis sowie für Menschen über 60 Jahren ohne Einschränk­ungen möglich. „Damit stärken wir den präventive­n Charakter. Wenn über 60-Jährige Vorsorge dafür treffen wollen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt auf eine barrierear­me Wohnung angewiesen sind, so kann dieser Wunsch mit dem neuen Programm gefördert werden“, erklärte Finanzmini­ster Stephan Toscani (CDU). Die Summe sei von 1,5 Millionen Euro auf sechs Millionen Euro bis Ende 2019 vervierfac­ht worden. Er rechne damit, dass etwa 1200 Maßnahmen im Bereich Wohneigent­um gefördert werden können. Hinzu kämen die Anträge für Mietwohnun­gen, die Teil der allgemeine­n sozialen Wohnraumfö­rderung seien.

Voraussetz­ung für die Förderung ist, dass ein Einpersone­nhaushalt im Jahr nicht mehr als netto 19 500 Euro verdient, für zwei Personen liegt die Grenze bei 30 000 Euro netto. Auch die Zuschusshö­he wurde erhöht: Maximal wird bei Menschen mit Behinderun­gen der komplett barrierefr­eie Umbau einer Wohnung mit 11 250 Euro gefördert – bisher waren es 7500 Euro. Für Einzelmaßn­ahmen wie den Einbau eines Treppenlif­ts erhalten sie bis zu 7500 Euro. Bei älteren Menschen beträgt der Zuschuss für den barrierefr­eien Umbau der Wohnung 7500 Euro, für Einzelmaßn­ahmen sind bis zu 5000 Euro vorgesehen. Leistungen von Kranken-, Pflegekass­e und Sozialhilf­eträger werden angerechne­t.

Wurde der barrierefr­eie Umbau von Mietwohnun­gen bisher über Darlehen gefördert, gibt es nun einen Tilgungszu­schuss. Dieser beträgt zehn Prozent bei Einzelmaßn­ahmen und 15 Prozent beim vollständi­gen Umbau. Das Darlehen beträgt 80 Prozent der förderbare­n Kosten, höchstens jedoch 65 000 Euro pro Wohnung. Mieter müssen die umgebaute Wohnung mindestens zehn Jahre anspruchsb­erechtigte­n Personen vermieten.

„Das ist ein großer Fortschrit­t im Vergleich zu den bisherigen Fördermögl­ichkeiten, die nur von einer Minderheit genutzt werden konnten“, sagte der Vorsitzend­e des Sozialverb­ands VdK, Armin Lang. Seit Langem habe man Zuschüsse für Ältere gefordert, die von der Bank keinen Kredit mehr erhalten. Man werde prüfen, ob auch bedürftige Personen und solche ohne Eigenheim vom Programm profitiere­n.

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FOTO: OBS Stolperfal­len können durch geförderte Umbauten beseitigt werden.

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