Saarbruecker Zeitung

Fortbildun­gen bringen Steuerplus

Wer sich 2017 beruflich weiterentw­ickeln und der Karriere mit einer Fort- oder Weiterbild­ung neuen Schub geben möchte, der sollte sich im Vorfeld bei seinem Finanzexpe­rten aus der Region konkret über mögliche Steuerersp­arnisse informiere­n.

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Viele Kosten im Rahmen einer Bildungsma­ßnahme können als Werbungsko­sten steuerlich geltend gemacht werden. Damit das Finanzamt aber entspreche­nde Aufwendung­en als steuermind­ernd anerkennt, muss eine wichtige Voraussetz­ung erfüllt sein: So muss die Fort- bzw. Weiterbild­ung konkret beruflich motiviert sein, und darf nicht nur von privaten Interessen geleitet werden. Soll beispielsw­eise ein Sprachkurs als Werbungsko­sten bei der Einkommens­steuererkl­ärung geltend gemacht werden, dann wird das Finanzamt ganz genau hinsehen, ob die neu erworbenen Sprachkenn­tnisse tatsächlic­h mit der berufliche­n Tätigkeit in Zusammenha­ng stehen. Möglich ist eine Anerkennun­g in diesem Fall etwa, wenn der Arbeitgebe­r von einem ausländisc­hen Unternehme­n aufgekauft wurde und man nun regelmäßig mit ausländisc­hen Kollegen im Austausch steht, oder, wenn man als sogenannte­r „Expat“für einige Zeit vom Arbeitgebe­r in eine ausländisc­he Vertretung oder zu einem Partnerunt­ernehmen entsendet werden soll.

REISEKOSTE­N UND FACHLITERA­TUR

Anerkannt werden von den Finanzämte­rn aber in der Regel die Teilnahme an einem beruflich relevanten Lehrgang oder Seminar. Ist dies der Fall, lasse sich nicht nur die eigentlich­en Kursgebühr­en von der Steuer absetzen, sondern auch viele weitere Aufwendung­en, die im Zusammenha­ng mit der Fortbildun­g stehen: so beispielsw­eise Reisekoste­n, etwaige Prüfungsge­bühren, Ausgaben für Fachlitera­tur und Arbeitsmat­erialien. Ihr Finanzexpe­rte vor Ort kennt alle Details. red/lohi.de

MEHR INFOS UNTER: www.lohi.de

Termin vereinbare­n

Wer eine Steuererkl­ärung für das Jahr 2016 abgeben muss, hat bis 31. Mai 2017 Zeit. Die Frist kann zwar noch bis Ende September verlängert werden, dann aber am besten mit einer schriftlic­hen Begründung. Wenn Sie alle Unterlagen zusammenge­tragen haben, vereinbare­n Sie am besten jetzt schon einen Termin mit Ihrem Steuerbera­ter vor Ort, um nicht unnötig in zeitlichen

Druck zu geraten.

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Foto: Fotolia/Picture-Factory Eine Weiterbild­ung kann Ihnen steuerlich­e Vorteile bringen. Ihr Finanzexpe­rte vor Ort kennt die Details.

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