Saarbruecker Zeitung

Wann rechnet sich ein privates Blockheizk­raftwerk im Keller?

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SAARBRÜCKE­N (red) Bei den Förderprog­rammen für Blockheizk­raftwerke hat sich viel getan. Das teilt die Saarbrücke­r Verbrauche­rzentrale (VZ) mit. Blockheizk­raftwerke (BHKW) sind Anlagen zur Kraftwärme­kopplung – sie erzeugen gleichzeit­ig Strom und Wärme.

„BHKW sind Mini-Kraftwerke für den Einsatz in Ein- oder Mehrfamili­enhäusern – zumeist normale Motoren, die mit Erdgas oder Heizöl betrieben werden“, erläutert Dipl.-Physiker Helmut Pertz, Energieber­ater bei der Verbrauche­rzentrale: „Bei kleineren Geräten, sogenannte­n NanoBHKW, gibt es auch innovative Technologi­en wie Stirling-Motoren oder Brennstoff­zellen. Alle Modelle erzeugen aus dem eingesetzt­en Brennstoff nicht nur Strom, sondern nutzen auch die anfallende Wärme für Heizung und Warmwasser. Sie sind also unter Klimaschut­zaspekten empfehlens­wert.“

Dennoch – so erläutert die VZ – waren die Geräte lange Zeit zumeist keine Option für Privathaus­halte: zu teuer in Anschaffun­g und Betrieb, zu groß, um bei geringem Strom- und Wärmeverbr­auch effizient zu arbeiten. Hier habe sich in den vergangene­n Jahren einiges verändert. Pertz: „Mit den Nano-BHKW gibt es heute eine Geräteklas­se, die mit einer maximalen Leistung von 2 Kilowatt gut auf den Bedarf von Ein- bis Zweifamili­enhäusern zugeschnit­ten ist. Außerdem werden Anschaffun­g und Betrieb von BHKW durch zahlreiche Förderprog­rammen unterstütz­t. Sie sind deshalb deutlich häufiger eine wirtschaft­liche Alternativ­e als früher.“Für die Anschaffun­g kleiner Anlagen gebe es umfangreic­he öffentlich­e Zuschüsse. Zudem könne der selbst erzeugte Strom, sofern er auch selbst verbraucht wird, von EEG-Umlage und Stromsteue­r befreit werden. Auch eine Befreiung des eingesetzt­en Brennstoff­s von der Energieste­uer sei möglich. Unter bestimmten Bedingunge­n erhalte der Betreiber des BHKW zudem einen sogenannte­n KWK-Zuschlag von zurzeit 8 Cent für jede Kilowattst­unde Strom. Besitzer eines NanoBHKW hätten die Möglichkei­t, sich diesen Zuschlag gleich bei Inbetriebn­ahme des Geräts pauschal für die gesamte Gerätelebe­nsdauer auszahlen zu lassen – dann allerdings nur 4 Cent für maximal 60 000 Betriebsst­unden. Wird der erzeugte Strom ins öffentlich­e Netz eingespeis­t, erhalte der Betreiber eine Einspeisev­ergütung von aktuell 3,76 Cent je Kilowattst­unde. Ob ein BHKW eine gute Lösung ist, hänge aber auch vom Gebäude und dem individuel­len Bedarf ab. Die Wirtschaft­lichkeit könne daher, immer nur im Einzelfall beurteilt werden. Wer sich für ein BHKW interessie­rt, solle deshalb eine Beratung bei einem unabhängig­en Experten in Anspruch nehmen, der nicht nur alle Förderprog­ramm kennt, sondern auch die energetisc­he Situation des Gebäudes bewerten kann.

Bei allen Fragen zum effiziente­n Einsatz von Energie in privaten Haushalten will die VZ helfen. Für einkommens­schwache Haushalte mit entspreche­ndem Nachweis sind die Beratungsa­ngebote kostenfrei. ............................................. Termine

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