Saarbruecker Zeitung

Was der Landtag entscheide­n darf

Das Parlament beschließt Gesetze und den Haushalt – mit begrenzten Befugnisse­n.

- VON DANIEL KIRCH

SAARBRÜCKE­N Die 51 Abgeordnet­en des saarländis­chen Landtages beraten und beschließe­n bei ihren Plenarsitz­ungen und in den Ausschüsse­n regelmäßig Gesetze. Doch was darf der Landtag überhaupt per Gesetz regeln? Das Königsrech­t des Parlaments ist das Haushaltsr­echt. Der Landtag entscheide­t mit dem Haushalt, der Gesetzeskr­aft hat, zum Beispiel detaillier­t, wie viel Geld das Land für Schulen, Hochschule­n, Polizei oder Straßen ausgibt – und auch, wie viele Mitarbeite­r in diesen Bereichen jeweils beschäftig­t werden. Allerdings ist die Haushaltsa­utonomie durch die Schuldenbr­emse eingeschrä­nkt. Das hängt damit zusammen, dass der Landtag zwar die Ausgaben des Landes festlegt, aber so gut wie keinen Einfluss auf die Einnahmen des Vier-Milliarden-Euro-Etats hat. Denn die Steuerpoli­tik wird auf Bundeseben­e gemacht – mit Ausnahme der Grunderwer­bsteuer, die jedoch nur einen kleinen Teil zu den Einnahmen beiträgt. Einfluss auf die Steuerpoli­tik des Bundes kann die Landesregi­erung über den Bundesrat nehmen.

Die wichtigste­n Gesetzgebu­ngskompete­nzen des Landtags betreffen die Bildung und die innere Sicherheit. Der Landtag legt unter anderem die Strukturen des Schulsyste­ms fest und bestimmt, welche Befugnisse Polizei und Verfassung­sschutz haben. Auch regelt der Landtag per Gesetz die Aufgaben der Kommunen und ihre Verwaltung­sstrukture­n. Er beschließt außerdem Gesetze für die Bereiche Kliniken, Hochschule­n, Heime, Gaststätte­n, Spielhalle­n und für den Strafvollz­ug. Der Landtag legt auch die Ladenschlu­sszeiten fest. Einige Kompetenze­n hat der Landtag erst 2006 durch die Föderalism­usreform vom Bund erhalten. Seither muss er zum Beispiel selbst festlegen, wie viel Geld Beamte und Pensionäre des Landes bekommen.

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