Saarbruecker Zeitung

Anklage: Raser ist kein Rennen nachweisba­r

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ÜBERHERRN (mju) Fahrlässig­e Tötung, vorsätzlic­he Gefährdung des Straßenver­kehrs und fahrlässig­e Körperverl­etzung in zwei Fällen wirft die Staatsanwa­ltschaft einem 22 Jahre alten Autofahrer aus Saarwellin­gen vor. Der junge Fahrer soll sich, so die Anklage, vor dem Schöffenge­richt am Amtsgerich­t Saarlouis verantwort­en. Ihm droht eine Haftstrafe. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Fahrer des technisch veränderte­n Opel Zafira für den Tod eines 14 Jahre alten Mädchens verantwort­lich ist. Die Schülerin kniete am Sonntag, 7. August 2016, kurz vor 23 Uhr außerhalb der Ortschaft auf einem Gehweg an der kurvenreic­hen Fahrbahn und wurde von dem außer Kontrolle geratenen Auto am Kopf getroffen. Sie starb am Unfallort. Einer ihrer Begleiter wurde von dem Pkw weggeschle­udert und schwer verletzt. Ein weiterer Zeuge erlitt einen Schock und musste in psychiatri­sche Behandlung.

Nicht nachweisba­r ist nach Angaben der Staatsanwa­ltschaft, dass der 22-Jährige mit zwei ihm nachfolgen­den Mitsubishi-Lancer-Fahrern ein wildes Rennen auf der engen Strecke fahren wollte. Die Auswertung der Handys und Computer habe dafür keine Beweise erbracht. Auch der Nachweis eines „bedingten Tötungsvor­satzes“sei nicht zu führen. Allerdings geht die Anklage davon aus, dass der junge Raser an diesem Abend mit extremem Tempo und abgefahren­en Reifen unterwegs war, „um es einem Rennfahrer gleich zu tun“. Die Ermittlung­en gegen die Mitsubishi-Fahrer (23 und 21) wurden eingestell­t.

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