Anklage: Raser ist kein Rennen nachweisbar
ÜBERHERRN (mju) Fahrlässige Tötung, vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässige Körperverletzung in zwei Fällen wirft die Staatsanwaltschaft einem 22 Jahre alten Autofahrer aus Saarwellingen vor. Der junge Fahrer soll sich, so die Anklage, vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Saarlouis verantworten. Ihm droht eine Haftstrafe. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Fahrer des technisch veränderten Opel Zafira für den Tod eines 14 Jahre alten Mädchens verantwortlich ist. Die Schülerin kniete am Sonntag, 7. August 2016, kurz vor 23 Uhr außerhalb der Ortschaft auf einem Gehweg an der kurvenreichen Fahrbahn und wurde von dem außer Kontrolle geratenen Auto am Kopf getroffen. Sie starb am Unfallort. Einer ihrer Begleiter wurde von dem Pkw weggeschleudert und schwer verletzt. Ein weiterer Zeuge erlitt einen Schock und musste in psychiatrische Behandlung.
Nicht nachweisbar ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft, dass der 22-Jährige mit zwei ihm nachfolgenden Mitsubishi-Lancer-Fahrern ein wildes Rennen auf der engen Strecke fahren wollte. Die Auswertung der Handys und Computer habe dafür keine Beweise erbracht. Auch der Nachweis eines „bedingten Tötungsvorsatzes“sei nicht zu führen. Allerdings geht die Anklage davon aus, dass der junge Raser an diesem Abend mit extremem Tempo und abgefahrenen Reifen unterwegs war, „um es einem Rennfahrer gleich zu tun“. Die Ermittlungen gegen die Mitsubishi-Fahrer (23 und 21) wurden eingestellt.