Was Pedelecs und E-Bikes unterscheidet
Im Alltag werden die Begriffe oft gleich verwendet. Doch gewisse Exemplare gelten als Kleinkrafträder.
BONN (np) Als Pedelec (Pedal Electric Cycle) werden Fahrräder bezeichnet, bei denen der Fahrer noch selbst treten muss, er aber von einem Elektromotor mit maximal 250 Watt und nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt wird. Solche Pedelecs gelten als Fahrrad. Der Fahrer benötigt also weder ein Versicherungskennzeichen noch eine Zulassung oder einen Führerschein. Es bestehen keine Helmpflicht und keine Altersbeschränkung.
Bei S-Pedelecs hingegen wird die Unterstützung durch den Elektromotor, der bis 500 Watt Leistung bietet, erst bei 45 km/h abgeschaltet. Die S-Pedelecs gehören nicht zu den Fahrrädern, sondern zu den Kleinkrafträdern. Daher ist eine Betriebserlaubnis beziehungsweise eine Einzelzulassung des Herstellers notwendig. Das schnelle S-Pedelec braucht ein Versicherungskennzeichen. Der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt und in Besitz einer Fahrerlaubnis für Kleinkrafträder (Klasse AM) sein. Er muss einen Schutzhelm tragen, informiert der Allgemeine Deutsche Fahrradclub. Die schnellen Pedelecs dürfen grundsätzlich nicht auf Radwegen fahren.
Als E-Bikes werden ElektroFahrräder bezeichnet, die auch ohne Treten allein mit der Kraft des Elektromotors gefahren werden können. Sie gelten als Kleinkrafträder. Wird die Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschritten, können E-Bikes ohne Helm benutzt werden.