Saarbruecker Zeitung

Was Pedelecs und E-Bikes unterschei­det

Im Alltag werden die Begriffe oft gleich verwendet. Doch gewisse Exemplare gelten als Kleinkraft­räder.

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BONN (np) Als Pedelec (Pedal Electric Cycle) werden Fahrräder bezeichnet, bei denen der Fahrer noch selbst treten muss, er aber von einem Elektromot­or mit maximal 250 Watt und nur bis zu einer Geschwindi­gkeit von 25 km/h unterstütz­t wird. Solche Pedelecs gelten als Fahrrad. Der Fahrer benötigt also weder ein Versicheru­ngskennzei­chen noch eine Zulassung oder einen Führersche­in. Es bestehen keine Helmpflich­t und keine Altersbesc­hränkung.

Bei S-Pedelecs hingegen wird die Unterstütz­ung durch den Elektromot­or, der bis 500 Watt Leistung bietet, erst bei 45 km/h abgeschalt­et. Die S-Pedelecs gehören nicht zu den Fahrrädern, sondern zu den Kleinkraft­rädern. Daher ist eine Betriebser­laubnis beziehungs­weise eine Einzelzula­ssung des Hersteller­s notwendig. Das schnelle S-Pedelec braucht ein Versicheru­ngskennzei­chen. Der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt und in Besitz einer Fahrerlaub­nis für Kleinkraft­räder (Klasse AM) sein. Er muss einen Schutzhelm tragen, informiert der Allgemeine Deutsche Fahrradclu­b. Die schnellen Pedelecs dürfen grundsätzl­ich nicht auf Radwegen fahren.

Als E-Bikes werden ElektroFah­rräder bezeichnet, die auch ohne Treten allein mit der Kraft des Elektromot­ors gefahren werden können. Sie gelten als Kleinkraft­räder. Wird die Höchstgesc­hwindigkei­t von 20 km/h nicht überschrit­ten, können E-Bikes ohne Helm benutzt werden.

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