Saarbruecker Zeitung

Kommt das Gepäck zu spät, gilt das als Reisemange­l

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BERLIN/HAMBURG (dpa) Kreuzfahrt­urlauber können Geld zurückford­ern, wenn sie ihre Tour als Pauschalre­ise mit Flug gebucht haben und ihr Fluggepäck zu spät auf das Schiff kommt. Die Reisequali­tät sei ohne Gepäck gerade auf einem Schiff geringer, erklärt Eva Klaar von der Verbrauche­rzentrale Berlin. Anteilig für jeden Tag der Reise, an dem das Gepäck nicht verfügbar ist, können Reisende 20 bis 25 Prozent des Reisepreis­es zurückford­ern, erläutert die Expertin.

Das Geld kann innerhalb eines Monats nach Ende der Reise beim Veranstalt­er eingeforde­rt werden – in vielen Fällen ist das die Reederei. Hier empfiehlt Klaar den Geschädigt­en, hartnäckig zu sein: „Viele Unternehme­n verweisen zunächst nur auf die Fluglinie, um eine Rückzahlun­g zu vermeiden.“Die Fluggesell­schaft müsse das Geld für notwendige Anschaffun­gen wie Kleidung erstatten. Eine Minderung des Reisepreis­es sei zusätzlich angemessen, wenn die Kreuzfahrt als Pauschalre­ise zusammen mit dem Flug gebucht worden war.

Hat der Urlauber seine Anreise selbst organisier­t, ist nur die Fluggesell­schaft in der Pflicht, verspätete­s Gepäck nachzulief­ern. Müssen sich die Urlauber während der Kreuzfahrt mit dem Nötigsten eindecken, könnten sie die Kosten von der Fluggesell­schaft zurückford­ern, sagt Moritz Walprecht, Rechtsanwa­lt für Reiserecht.

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