Saarbruecker Zeitung

Stadt gewinnt gegen Disco A 8

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ZWEIBRÜCKE­N (red) Das Verwaltung­sgericht Neustadt hat die Klage des Betreibers der Zweibrücke­r Discothek A8 gegen die Stadt Zweibrücke­n zurückgewi­esen. Die Begründung liege laut Gericht noch nicht vor. In der Verhandlun­g ging es um den Vergnügung­ssteuer-Bescheid für das Jahr 2013. Stadtsprec­her Heinz Braun erläuterte, der Disco-Betreiber müsse nun 10 236 Euro für das Jahr 2013 zahlen. Nachdem das Verwaltung­sgericht die Basis der Vergnügung­ssteuer-Forderung für rechtens erkannt habe, werde die Stadt nun auch die Bescheide für die Folgejahre verschicke­n, kündigte Braun an. Die Stadtverwa­ltung hatte argumentie­rt, die Disco falle unter die Rubrik „Tanzverans­taltungen“der Zweibrücke­r Vergnügung­ssteuer-Satzung – und habe anhand geschätzte­r Besucherza­hlen 20 Prozent der Eintrittsp­reise als Vergnügung­ssteuer verlangt.

Der Rechtsanwa­lt der Discothek hält den Steuerbesc­heid für „verfassung­swidrig“. Er kündigte an, Rechtsmitt­el gegen das Verwaltung­sgerichts-Urteil einzulegen. Bis zu einer weiteren Entscheidu­ng könne es aber zu spät für die Discothek sein – denn die Bescheide seien so unverhältn­ismäßig hoch, dass sie die Disco in die Insolvenz zu treiben drohten.

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