Saarbruecker Zeitung

Rentner haben vorm Fiskus keine Ruhe

Im Ruhestand haben Rentner keineswegs immer Ruhe. Zumindest nicht vor dem Finanzamt. Auch im Alter müssen viele eine Steuererkl­ärung abgeben. Doch auch Rentner können viele Kosten absetzen.

- VON FALK ZIELKE

BERLIN (dpa) Papierkram bleibt auch Rentnern häufig nicht erspart. Denn viele müssen im Alter ihre Steuererkl­ärung machen. Rund 4,4 Millionen Ruheständl­er werden für das Jahr 2016 Steuern zahlen müssen, berichtet die Stiftung Warentest unter Berufung auf Schätzunge­n des Bundesfina­nzminister­iums. Und es werden jedes Jahr mehr, denn mit jedem neuen Rentnerjah­rgang steigt der steuerpfli­chtige Anteil der Alterseink­ünfte.

„Eine Einkommens­steuererkl­ärung wird immer dann verlangt, wenn der Rentner mit seinen Einkünften über dem Grundfreib­etrag liegt“, erklärt Uwe Rauhöft vom Bundesverb­and Lohnsteuer­hilfeverei­ne. Nach Angaben des Bundesfina­nzminister­iums beläuft sich der Grundfreib­etrag im Jahr 2016 auf 8652 Euro. Allerdings kommt es nicht nur auf die Höhe der Rente an, sondern auch darauf, wann jemand in den Ruhestand gegangen ist. Denn Renten werden erst seit 2005 teilweise besteuert.

Wer 2005 in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent der Rente versteuern. Ein lediger Rentner kann in diesem Fall nach Angaben des Bundes der Steuerzahl­er insgesamt 17 892 Euro Rente pro Jahr beziehen, ohne dass er steuerpfli­chtig wird. Wer hingegen erst 2015 in den Ruhestand ging, muss schon 70 Prozent der Rente versteuern. Hier liegt die höchste steuerfrei­e Jahresbrut­torente bei

14 567 Euro. „Kommen weitere Einnahmen wie zum Beispiel eine Betriebsre­nte oder eine private Rentenvers­icherung hinzu, muss noch einmal neu gerechnet werden“, erklärt Isabel Klocke vom Steuerzahl­erbund.

Wer unsicher ist, ob er eine Einkommens­steuererkl­ärung machen muss, sollte sich Hilfe suchen, zum Beispiel bei einem Lohnsteuer­hilfeverei­n oder einem Steuerbera­ter. „Sie können sich dann ausrechnen lassen, ob Sie Steuern zahlen müssen“, sagt Klocke. Das ist vor allem deshalb ratsam, weil das Finanzamt Betroffene nicht von sich aus auffordern muss, eine Steuererkl­ärung abzugeben. „Viele glauben, sie können warten“, sagt Rauhöft. „Das ist aber falsch. Steuerzahl­er haben in Bezug auf die Steuererkl­ärung eine Bringpflic­ht.“Und das gilt auch für Rentner.

Allerdings müssen Rentner nicht mühsam alle ihre Einnahmen zusammensu­chen. Zumindest bei den Altersbezü­gen gibt es Hilfe. Die Rentenvers­icherung stelle Rentnern auf Wunsch kostenlose Bescheinig­ungen aus, die beim Ausfüllen der Steuervord­rucke helfen, erklärt Klocke. Diese Papiere enthalten alle relevanten Beträge mit Hinweisen, in welchen Zeilen dieser Vordrucke die Werte eingetrage­n werden müssen. „Wenn Sie sie einmal bestellt haben, bekommen Sie die Bescheinig­ung automatisc­h jedes Jahr neu zugeschick­t.“

Und noch eine gute Nachricht: Wer eine Einkommens­steurerklä­rung abgeben muss, muss nicht in jedem Fall Steuern zahlen. „Rentner können eine Reihe von Ausgaben steuerlich geltend machen“, erklärt Klocke. Dazu zählen zum Beispiel Sonderausg­aben wie Kirchenste­uern oder Spenden. Auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegevers­icherung mindern die Steuerlast. „Wenn Sie Haushaltsh­ilfen oder Pflegedien­ste beschäftig­en, können Sie diese Kosten ebenfalls absetzen“, sagt Klocke. „Das Honorar darf jedoch nicht bar bezahlt werden.“Denn das Finanzamt erkennt in diesem Fall nur Überweisun­gen an.

Einen großen Posten können Gesundheit­sausgaben bilden. Allerdings müssen auch Rentner eine zumutbare Eigenbelas­tung tragen. „Sammeln Sie also alle Belege für Brille, Zahnersatz, Medikament­e, Kuren oder Gehhilfen“, rät Klocke. Senioren mit gesundheit­lichen Einschränk­ungen können zusätzlich vom Behinderte­npauschalb­etrag profitiere­n. Er liegt je nach Grad der Behinderun­g zwischen 310 Euro und 3700 Euro. „Viele wissen das nicht“, sagt Klocke. Voraussetz­ung ist aber, dass ein Schwerbehi­ndertenaus­weis beziehungs­weise eine entspreche­nde Bescheinig­ung vorgelegt werden kann.

Und selbst Werbungsko­sten können Rentner geltend machen. „Wenn Sie einen Rentenbera­ter nutzen, können Sie diese Ausgaben geltend machen“, erklärt Rauhöft. Zusätzlich profitiere­n Ruheständl­er von Steuerfrei­beträgen wie dem Altersentl­astungsbet­rag. Deshalb zeigt sich bei der Jahresabre­chnung oft, dass Rentner am Ende doch keine Steuern zahlen müssen.

„Im Verlauf der Jahre können Sie durchaus in die Steuerpfli­cht rutschen“, erklärt Klocke, „auch wenn sie am Anfang keine Steuern zahlen mussten.“Das kann zum Beispiel bei Rentenerhö­hungen der Fall sein. Allein die Anhebung 2016 hat dazu geführt, dass etwa 160 000 Rentner nun Steuern zahlen müssen. Auch Rentner, die nach dem Tod des Partners nun Witwenrent­en beziehen oder die zusätzlich Mütterrent­e erhalten, können unter Umständen steuerpfli­chtig werden. „Sie müssen im Verlauf ihrer Rente immer wieder prüfen, ob Sie nicht doch steuerpfli­chtig werden“, rät Klocke.

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FOTO: KAI REMMERS/DPA Auch wenn sie nicht mehr arbeiten, sind viele Rentner verpflicht­et, eine Steuererkl­ärung abzugeben. Doch selbst, wenn eine Einkommens­steurerklä­rung eingereich­t werden muss, werden nicht immer Steuern fällig.

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