Saarbruecker Zeitung

Bei Strompreis­erhöhung gilt Sonderkünd­igung

MELDUNGEN

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HEIDELBERG (dpa) Im April wollen 33 Stromverso­rger ihre Preise im Schnitt um rund drei Prozent anheben, teilt das Vergleichs­portal Verivox mit. Die Firmen müssen ihre Kunden „in jedem Fall vor Ablauf der normalen Abrechnung­speriode“darauf hinweisen. Kunden, die schon einmal den Anbieter gewechselt und einen Vertrag mit längeren Laufzeiten und Kündigungs­fristen gewählt haben, können ihr Sonderkünd­igungsrech­t nutzen. Wer Strom vom Grundverso­rger bezieht, hat nur zwei Wochen Kündigungs­frist.

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