Bei Strompreiserhöhung gilt Sonderkündigung
MELDUNGEN
HEIDELBERG (dpa) Im April wollen 33 Stromversorger ihre Preise im Schnitt um rund drei Prozent anheben, teilt das Vergleichsportal Verivox mit. Die Firmen müssen ihre Kunden „in jedem Fall vor Ablauf der normalen Abrechnungsperiode“darauf hinweisen. Kunden, die schon einmal den Anbieter gewechselt und einen Vertrag mit längeren Laufzeiten und Kündigungsfristen gewählt haben, können ihr Sonderkündigungsrecht nutzen. Wer Strom vom Grundversorger bezieht, hat nur zwei Wochen Kündigungsfrist.