Saarbruecker Zeitung

Tierhalter­haftpflich­t steuerlich absetzbar

-

NEUSTADT (dpa) Hundehalte­r können die Beiträge zur Haftpflich­tversicher­ung für ihr Tier steuerlich geltend machen. Das Finanzamt erkenne diese Kosten als Sonderausg­aben an, erklärt die Vereinigte Lohnsteuer­hilfe. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn der zulässige Höchstbetr­ag für Sonderausg­aben noch nicht ausgeschöp­ft wurde. Er beträgt bei Einzelvera­nlagung 1900 Euro, bei Zusammenve­ranlagung 3800 Euro. Der Steuervort­eil gilt laut Lohnsteuer­hilfe nicht für andere Tierversic­herungen wie zum Beispiel Tierkranke­nversicher­ungen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany