Tierhalterhaftpflicht steuerlich absetzbar
NEUSTADT (dpa) Hundehalter können die Beiträge zur Haftpflichtversicherung für ihr Tier steuerlich geltend machen. Das Finanzamt erkenne diese Kosten als Sonderausgaben an, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn der zulässige Höchstbetrag für Sonderausgaben noch nicht ausgeschöpft wurde. Er beträgt bei Einzelveranlagung 1900 Euro, bei Zusammenveranlagung 3800 Euro. Der Steuervorteil gilt laut Lohnsteuerhilfe nicht für andere Tierversicherungen wie zum Beispiel Tierkrankenversicherungen.