Substanzschäden muss Vermieter beseitigen
BERLIN (dpa) Größere Schäden an der Substanz der Wohnung muss der Vermieter beseitigen. Das gilt auch, wenn der Mieter laut Mietvertrag verpflichtet ist, Schönheitsreparaturen zu übernehmen. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin (Az.: 67 S 20/17) hervor. Außerdem darf ein Vermieter ein langjähriges Mietverhältnis nicht einfach kündigen, wenn ein Mieter bei der Beseitigung von kleineren Mängeln nicht kooperieren will.