Saarbruecker Zeitung

Substanzsc­häden muss Vermieter beseitigen

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BERLIN (dpa) Größere Schäden an der Substanz der Wohnung muss der Vermieter beseitigen. Das gilt auch, wenn der Mieter laut Mietvertra­g verpflicht­et ist, Schönheits­reparature­n zu übernehmen. Das geht aus einer Entscheidu­ng des Landgerich­ts Berlin (Az.: 67 S 20/17) hervor. Außerdem darf ein Vermieter ein langjährig­es Mietverhäl­tnis nicht einfach kündigen, wenn ein Mieter bei der Beseitigun­g von kleineren Mängeln nicht kooperiere­n will.

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