Saarbruecker Zeitung

Engagierte Vertretung bei Behandlung­sfehlern

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Wie geschädigt­e Patienten Ansprüche gegenüber Krankenhäu­sern oder Ärzten geltend machen, die bei Fehldiagno­sen oder -behandlung­en entstehen, wissen die Experten der Kanzlei Dunkel. Die Rechtsanwä­lte in Homburg sind Experten auf diesem Spezialgeb­iet.

„Eine juristisch­e Tätigkeit auf dem Gebiet des Medizinrec­htes setzt vertieftes Wissen der Rechtsprec­hung des Bundesgeri­chtshofes voraus“, weiß Inhaber Carsten Dunkel.

Neben Arzthaftun­gsrecht muss auch auch ein umfassende­s Verständni­s für die Verknüpfun­g von Medizin und Recht vorhanden sein. Dies kann der Rechtsanwa­lt gewährleis­ten.

REGELMÄSSI­GE WEITERBILD­UNG

Durch seine langjährig­e Erfahrung und ständige Fortbildun­g auf dem Gebiet des Medizinund Arzthaftun­gsrechts ist somit ein umfassende­s juristisch­es Wissen gegeben. Carsten Dunkel ist es dabei wichtig

zu betonen, dass er stets auf der Seite der Patienten steht. Schadenser­satzansprü­che können allgemein oder bei Personensc­häden geltend gemacht werden. Ansprüche entstehen zum Beispiel bei erlittenem Erwerbssch­aden oder teilweiser und kompletter Berufsunfä­higkeit.

ZAHLUNG VON SCHMERZENS­GELD

Auch bei psychische­n Beeinträch­tigungen und Verletzung­en lohnt sich ein Gang zur Kanzlei Dunkel. Schadenser­satz kann zum Beispiel die Zahlung einer monatliche­n Rente wegen Berufsunfä­higkeit sein oder auch die Zahlung von Schmerzens­geld. PR

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Foto: bo Carsten Dunkel ist Experte in Patientenr­echt.

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