Engagierte Vertretung bei Behandlungsfehlern
Wie geschädigte Patienten Ansprüche gegenüber Krankenhäusern oder Ärzten geltend machen, die bei Fehldiagnosen oder -behandlungen entstehen, wissen die Experten der Kanzlei Dunkel. Die Rechtsanwälte in Homburg sind Experten auf diesem Spezialgebiet.
„Eine juristische Tätigkeit auf dem Gebiet des Medizinrechtes setzt vertieftes Wissen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes voraus“, weiß Inhaber Carsten Dunkel.
Neben Arzthaftungsrecht muss auch auch ein umfassendes Verständnis für die Verknüpfung von Medizin und Recht vorhanden sein. Dies kann der Rechtsanwalt gewährleisten.
REGELMÄSSIGE WEITERBILDUNG
Durch seine langjährige Erfahrung und ständige Fortbildung auf dem Gebiet des Medizinund Arzthaftungsrechts ist somit ein umfassendes juristisches Wissen gegeben. Carsten Dunkel ist es dabei wichtig
zu betonen, dass er stets auf der Seite der Patienten steht. Schadensersatzansprüche können allgemein oder bei Personenschäden geltend gemacht werden. Ansprüche entstehen zum Beispiel bei erlittenem Erwerbsschaden oder teilweiser und kompletter Berufsunfähigkeit.
ZAHLUNG VON SCHMERZENSGELD
Auch bei psychischen Beeinträchtigungen und Verletzungen lohnt sich ein Gang zur Kanzlei Dunkel. Schadensersatz kann zum Beispiel die Zahlung einer monatlichen Rente wegen Berufsunfähigkeit sein oder auch die Zahlung von Schmerzensgeld. PR