Gutachter: Rechenhilfe für Parteien zulässig
Das saarländische Finanzministerium ließ das eigene Vorgehen aus dem Wahlkampf juristisch prüfen.
SAARBRÜCKEN (kir) Die umstrittene Rechenhilfe des saarländischen Finanzministeriums für die CDU mehrere Wochen vor der Landtagswahl ist nach Auffassung des Staats- und Verwaltungsrechtlers Jörn Ipsen juristisch nicht zu beanstanden. Ipsen, emeritierter Professor für Öffentliches Recht an der Universität Osnabrück und früherer Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes, war vom Finanzministerium mit einem Gutachten beauftragt worden, nachdem andere Parteien und der Landesrechnungshof das Vorgehen des Ministeriums kritisiert hatten. Mitarbeiter hatten auf Bitten der CDU mehrere Wahlversprechen auf ihre finanziellen Auswirkungen hin durchgerechnet (die SZ berichtete).
Ipsen sieht in seinem Gutachten keine juristischen Bedenken. „Das Finanzministerium ist rechtlich nicht gehindert, aber auch nicht verpflichtet, auf Bitten der bisher die Regierung stellenden Parteien Berechnungen über die finanziellen Auswirkungen von Reformvorschlägen anzustellen. Dies gilt auch in Zeiten des Wahlkampfs oder in Vorwahlzeiten“, so Ipsen. Er begründet dies mit der „exekutiven Eigenverantwortung“des Ministeriums.
Die Rechenhilfe des Finanzministeriums ist nach Ipsens Ansicht auch keine verdeckte Parteienspende, wie dies der Speyerer Staatsrechtler Joachim Wieland beurteilt. Ipsen, Herausgeber eines Kommentars zum Parteiengesetz, verweist auf eben dieses Parteiengesetz. Demnach kann ein Träger öffentlicher Gewalt einer Partei Einrichtungen zur Verfügung stellen oder andere öffentliche Leistungen gewähren – er muss dann aber alle Parteien gleich behandeln. Nach dieser Logik müsste das Finanzministerium, wenn es auf Bitten der CDU bestimmte Vorschläge durchrechnet, dies auch auf Bitten anderer Parteien tun – allerdings gilt dies laut Ipsen nur für Parteien, die eine Chance auf eine Regierungsbeteiligung haben, da nur dann ein öffentliches Interesse an einer solchen Leistung bestehe.
Ipsen hält es auch für rechtlich zulässig, wenn Fachministerien Koalitionsverhandlungen von Parteien unterstützen. So werden Fachleute des Finanzministeriums mit am Tisch sitzen, wenn CDU und SPD in Kürze ihren Koalitionsvertrag aushandeln. Diese Unterstützung des Ministeriums für Parteien sei durch den Grundsatz der Regierungskontinuität „nicht nur gedeckt, sondern gefordert“, so Ipsen.