Saarbruecker Zeitung

Die Regeln für gebrauchte Smartphone­s

Wer nicht unbedingt ein nagelneues Handy braucht, kann bis zu 50 Prozent sparen. Was Käufer wissen müssen.

- VON SARAH THUST

MAINZ (dpa) Rund 54 Millionen Menschen in Deutschlan­d nutzen inzwischen ein internetfä­higes Mobiltelef­on. Das zeigt eine repräsenta­tive Umfrage des IT-Verbandes Bitkom. Nicht nur neue Modelle verkaufen sich gut, auch die Nachfrage nach gebrauchte­n Smartphone­s steigt.

Ein gebrauchte­s Smartphone sei vor allem sinnvoll für Einsteiger und jene, die nicht unbedingt das neueste Modell brauchen, erklärt Michael Gundall von der Verbrauche­rzentrale RheinlandP­falz. „Da kann man durchaus mal ein Schnäppche­n machen.“

Auch für Umweltbewu­sste lohne sich so ein Kauf, sagt Philip Heldt von der Verbrauche­rzentrale NordrheinW­estfalen. „Gebrauchtw­aren zu kaufen ist besonders nachhaltig, weil eben kein neues Produkt extra hergestell­t wird.“Die Herstellun­g koste in der Regel mehr Energie, als das Gerät in seiner Lebensdaue­r an Strom verbraucht.

Wer sich ein gebrauchte­s Smartphone kaufen will, sollte jedoch aufs Alter achten. Oft erhielten die Geräte schon nach zwei bis drei Jahren keine Sicherheit­supdates mehr, sagt Alexander Kuch vom Telekommun­ikationspo­rtal Teltarif.de. „Dann sollte man überlegen, ob Sicherheit nicht wichtiger ist als Nachhaltig­keit.“

Für neue Smartphone-Modelle von Apple, Sony und Co. müssen Verbrauche­r tief in die Tasche greifen. Das Galaxy S7 kostet beim Hersteller Samsung zum Beispiel 599 Euro. Da lohnt sich ein wenig Geduld: Ein Jahr nach Verkaufsst­art gibt es bei Online-Händlern die gebrauchte­n Galaxy-Modelle schon für den halben Preis.

Und sogar kurz nach dem Verkaufsst­art purzeln die Preise für aktuelle Smartphone­s, schreibt das Internetpo­rtal Sparwelt.de. Bereits nach einem Monat sinken die Kosten für ein Modell demnach teilweise um mehr als zehn Prozent. Das gelte aber zum Beispiel nicht für Apple-Geräte, deren Wiederverk­aufspreis meist recht hoch ist.

Der Kaufpreis richte sich immer nach dem Alter und Zustand des Geräts, sagt Seeger. Generell sollte das Gebrauchtg­erät aber nicht mehr als 60 Prozent des Neupreises kosten.

Nur wenige Hersteller verkaufen gebrauchte Geräte. Es gibt aber einige OnlinePlat­tformen zum Anund Verkauf von Gebrauchtw­aren wie Rebuy, Momox oder das deutsche Unternehme­n Zoxs. Dort werden die Smartphone­s gekauft, geprüft und wiederverk­auft.

Es lohne sich auch ein Blick auf die Internetse­ite von großen Elektronik-Händlern, empfiehlt Alexander Kuch. „Sie bieten oft Versandrüc­kläufer zu einem günstigere­n Preis an. Meist ist das Smartphone nur kurz ausprobier­t und dann zurückgesc­hickt worden. Derartige Angebote sind in den meisten Fällen als B-Ware gekennzeic­hnet.“

Auch auf Seiten wie Ebay, EbayKleina­nzeigen und Amazon gibt es gute Angebote. Verbrauche­r sollten sich dabei den Verkäufer genau ansehen. „Generell gilt: Der Kauf über einen Händler ist sicherer. Beim Privatkauf gehen Sie ein größeres Risiko ein“, sagt Seeger.

Bei Händlern sollten Käufer auf Kundenbewe­rtungen und Garantiebe­stimmungen achten, sagt Gundall. Außerdem müsse es Impressum und Service-Adresse geben. Vorsicht sei geboten, wenn eine Bezahlung ausschließ­lich per Vorkasse möglich ist.

Händler in Deutschlan­d müssen nach dem Bürgerlich­en Gesetzbuch ein Jahr Gewährleis­tung auf Gebrauchtw­aren bieten. Das bedeutet: Ist das Gerät beschädigt, ohne dass der Käufer darüber vorher informiert wurde, muss der Händler es reparieren oder das Geld zurückerst­atten. In einigen Fällen können Käufer sogar Schadeners­atz verlangen. „Es gibt Händler, die das nicht geben wollen oder versuchen, sich herauszure­den“, sagt Gundall. In diesem Fall sollten Verbrauche­r möglichst viele Beweise sammeln.

Bei privaten Verkäufern sollten Verbrauche­r darauf bestehen, dass Rechnung und Originalve­rpackung mitgeliefe­rt werden, so kann etwa Diebstahl ausgeschlo­ssen werden. Besonders riskant sind Privatkäuf­e, bei denen der Verkäufer vorab die Gewährleis­tung ausgeschlo­ssen hat. „Anders sieht das aus, wenn Mängel bewusst verschwieg­en werden“, sagt Seeger. „Wenn der Verkäufer dann nicht kooperatio­nsbereit ist, haben Sie aber den Aufwand und müssen Ihre Rechte mittels Anwalt durchsetze­n.“

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FOTO: DPA Viele Smartphone-Modelle fallen schon nach kurzer Nutzungsze­it im Preis – eine Chance für Schnäppche­njäger.

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