Die Regeln für gebrauchte Smartphones
Wer nicht unbedingt ein nagelneues Handy braucht, kann bis zu 50 Prozent sparen. Was Käufer wissen müssen.
MAINZ (dpa) Rund 54 Millionen Menschen in Deutschland nutzen inzwischen ein internetfähiges Mobiltelefon. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des IT-Verbandes Bitkom. Nicht nur neue Modelle verkaufen sich gut, auch die Nachfrage nach gebrauchten Smartphones steigt.
Ein gebrauchtes Smartphone sei vor allem sinnvoll für Einsteiger und jene, die nicht unbedingt das neueste Modell brauchen, erklärt Michael Gundall von der Verbraucherzentrale RheinlandPfalz. „Da kann man durchaus mal ein Schnäppchen machen.“
Auch für Umweltbewusste lohne sich so ein Kauf, sagt Philip Heldt von der Verbraucherzentrale NordrheinWestfalen. „Gebrauchtwaren zu kaufen ist besonders nachhaltig, weil eben kein neues Produkt extra hergestellt wird.“Die Herstellung koste in der Regel mehr Energie, als das Gerät in seiner Lebensdauer an Strom verbraucht.
Wer sich ein gebrauchtes Smartphone kaufen will, sollte jedoch aufs Alter achten. Oft erhielten die Geräte schon nach zwei bis drei Jahren keine Sicherheitsupdates mehr, sagt Alexander Kuch vom Telekommunikationsportal Teltarif.de. „Dann sollte man überlegen, ob Sicherheit nicht wichtiger ist als Nachhaltigkeit.“
Für neue Smartphone-Modelle von Apple, Sony und Co. müssen Verbraucher tief in die Tasche greifen. Das Galaxy S7 kostet beim Hersteller Samsung zum Beispiel 599 Euro. Da lohnt sich ein wenig Geduld: Ein Jahr nach Verkaufsstart gibt es bei Online-Händlern die gebrauchten Galaxy-Modelle schon für den halben Preis.
Und sogar kurz nach dem Verkaufsstart purzeln die Preise für aktuelle Smartphones, schreibt das Internetportal Sparwelt.de. Bereits nach einem Monat sinken die Kosten für ein Modell demnach teilweise um mehr als zehn Prozent. Das gelte aber zum Beispiel nicht für Apple-Geräte, deren Wiederverkaufspreis meist recht hoch ist.
Der Kaufpreis richte sich immer nach dem Alter und Zustand des Geräts, sagt Seeger. Generell sollte das Gebrauchtgerät aber nicht mehr als 60 Prozent des Neupreises kosten.
Nur wenige Hersteller verkaufen gebrauchte Geräte. Es gibt aber einige OnlinePlattformen zum Anund Verkauf von Gebrauchtwaren wie Rebuy, Momox oder das deutsche Unternehmen Zoxs. Dort werden die Smartphones gekauft, geprüft und wiederverkauft.
Es lohne sich auch ein Blick auf die Internetseite von großen Elektronik-Händlern, empfiehlt Alexander Kuch. „Sie bieten oft Versandrückläufer zu einem günstigeren Preis an. Meist ist das Smartphone nur kurz ausprobiert und dann zurückgeschickt worden. Derartige Angebote sind in den meisten Fällen als B-Ware gekennzeichnet.“
Auch auf Seiten wie Ebay, EbayKleinanzeigen und Amazon gibt es gute Angebote. Verbraucher sollten sich dabei den Verkäufer genau ansehen. „Generell gilt: Der Kauf über einen Händler ist sicherer. Beim Privatkauf gehen Sie ein größeres Risiko ein“, sagt Seeger.
Bei Händlern sollten Käufer auf Kundenbewertungen und Garantiebestimmungen achten, sagt Gundall. Außerdem müsse es Impressum und Service-Adresse geben. Vorsicht sei geboten, wenn eine Bezahlung ausschließlich per Vorkasse möglich ist.
Händler in Deutschland müssen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ein Jahr Gewährleistung auf Gebrauchtwaren bieten. Das bedeutet: Ist das Gerät beschädigt, ohne dass der Käufer darüber vorher informiert wurde, muss der Händler es reparieren oder das Geld zurückerstatten. In einigen Fällen können Käufer sogar Schadenersatz verlangen. „Es gibt Händler, die das nicht geben wollen oder versuchen, sich herauszureden“, sagt Gundall. In diesem Fall sollten Verbraucher möglichst viele Beweise sammeln.
Bei privaten Verkäufern sollten Verbraucher darauf bestehen, dass Rechnung und Originalverpackung mitgeliefert werden, so kann etwa Diebstahl ausgeschlossen werden. Besonders riskant sind Privatkäufe, bei denen der Verkäufer vorab die Gewährleistung ausgeschlossen hat. „Anders sieht das aus, wenn Mängel bewusst verschwiegen werden“, sagt Seeger. „Wenn der Verkäufer dann nicht kooperationsbereit ist, haben Sie aber den Aufwand und müssen Ihre Rechte mittels Anwalt durchsetzen.“