Nur wenig Eltern beantragen Krankengeld für Kinderpflege
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SAARBRÜCKEN Heiße Stirn, trockener Husten, triefende Nase. In dem Zustand kann das Kind nicht in die Schule. Für berufstätige Eltern ist das der organisatorische Ernstfall. Kann die Oma kommen? Und wenn nein, wer kann beim Arbeitgeber absagen? Wer frei nimmt, um sein krankes Kind zu betreuen, muss aber nicht unbedingt Urlaub nehmen, geschweige denn unbezahlten Urlaub. Denn Eltern gesetzlich krankenversicherter Kinder können finanzielle Unterstützung ihrer Krankenkasse erhalten, das sogenannte Kinderpflegekrankengeld. Darauf besteht „ein gesetzlicher Leistungsanspruch“, sagt Christiane Firk, Landesgeschäftsführerin Saarland der AOK Rheinland-Pfalz/ Saarland.
„Um das Geld zu bekommen, muss man mit dem kranken Kind zum Arzt. Auch wenn es nur eine Erkältung hat. Der stellt einen Kinderkrankenschein aus, den ich dann an meine Krankenkasse schicke“, erläutert Christiane Coester aus Dudweiler. Im Saarland nehmen offenbar mehr und mehr Eltern das Kinderpflegekrankengeld in Anspruch. Zumindest gilt das für AOK-Versicherte. Der Anteil der saarländischen AOK-Mitglieder, die diese Leistung nutzen, ist nach Angaben der Krankenkasse seit 2012 um fast ein Drittel gestiegen – von 0,9 auf 1,3 Prozent im vergangenen Jahr. Mehr als 1000 der rund 71 000 erwerbstätigen AOK-Mitglieder hätten mindestens einmal diese Kassenleistung beansprucht. Nach wie vor seien es vor allem die Mütter, die ihr krankes Kind pflegen. Jedoch habe sich der Anteil der Männer seit 2012 verdoppelt.
Je Krankheitsfall fehlen Eltern der AOK-Statistik zufolge durchschnittlich 2,3 Tage. Bei mehr als 80 Prozent der Fälle werden demnach drei Tage nicht überschritten. „Ich habe zwei Jungs, fünf und sieben Jahre alt. Im Schnitt nehme ich das Kinderpflegekrankengeld pro Kind fünf Tage im Jahr in Anspruch. Als sie noch kleiner waren, öfters“, sagt Christiane Coester. Sie liegt damit offenbar über dem Durchschnitt. Der Anspruch von Eltern beträgt bis zu zehn Arbeitstage, bei Alleinerziehenden sind es bis zu 20 Tage. Leben mehrere Kinder im Haushalt, sind es laut AOK bis zu 20 Tage bei Eltern und maximal 50 Arbeitstage bei Alleinerziehenden.
Es gibt aber auch Einschränkungen. So zahlt die Krankenkasse nur bis zum zwölften Geburtstag des Kindes. Was die Mutter aus Dudweiler kritisiert: „Ein Kind mit Fieber wollte ich auch nicht alleine zu Hause lassen, wenn es älter als zwölf ist.“
Vielleicht noch mehr belasten dürfte Mütter und Väter, dass das Kinderpflegekrankengeld den Lohnausfall nicht vollständig ausgleicht. Die Krankenkasse zieht nach Darstellung der AOK bei der Berechnung zunächst vom Nettolohn zehn Prozent ab. Daraus ergibt sich das Brutto-Kinder-Krankengeld. Nach oben ist diese Summe auf 101,50 Euro gedeckelt. Von 80 Prozent des Brutto-Betrags werden dann noch Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.