Saarbruecker Zeitung

Nur wenig Eltern beantragen Krankengel­d für Kinderpfle­ge

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- VON VOLKER MEYER ZU TITTINGDOR­F UND JANA FREIBERGER

SAARBRÜCKE­N Heiße Stirn, trockener Husten, triefende Nase. In dem Zustand kann das Kind nicht in die Schule. Für berufstäti­ge Eltern ist das der organisato­rische Ernstfall. Kann die Oma kommen? Und wenn nein, wer kann beim Arbeitgebe­r absagen? Wer frei nimmt, um sein krankes Kind zu betreuen, muss aber nicht unbedingt Urlaub nehmen, geschweige denn unbezahlte­n Urlaub. Denn Eltern gesetzlich krankenver­sicherter Kinder können finanziell­e Unterstütz­ung ihrer Krankenkas­se erhalten, das sogenannte Kinderpfle­gekrankeng­eld. Darauf besteht „ein gesetzlich­er Leistungsa­nspruch“, sagt Christiane Firk, Landesgesc­häftsführe­rin Saarland der AOK Rheinland-Pfalz/ Saarland.

„Um das Geld zu bekommen, muss man mit dem kranken Kind zum Arzt. Auch wenn es nur eine Erkältung hat. Der stellt einen Kinderkran­kenschein aus, den ich dann an meine Krankenkas­se schicke“, erläutert Christiane Coester aus Dudweiler. Im Saarland nehmen offenbar mehr und mehr Eltern das Kinderpfle­gekrankeng­eld in Anspruch. Zumindest gilt das für AOK-Versichert­e. Der Anteil der saarländis­chen AOK-Mitglieder, die diese Leistung nutzen, ist nach Angaben der Krankenkas­se seit 2012 um fast ein Drittel gestiegen – von 0,9 auf 1,3 Prozent im vergangene­n Jahr. Mehr als 1000 der rund 71 000 erwerbstät­igen AOK-Mitglieder hätten mindestens einmal diese Kassenleis­tung beanspruch­t. Nach wie vor seien es vor allem die Mütter, die ihr krankes Kind pflegen. Jedoch habe sich der Anteil der Männer seit 2012 verdoppelt.

Je Krankheits­fall fehlen Eltern der AOK-Statistik zufolge durchschni­ttlich 2,3 Tage. Bei mehr als 80 Prozent der Fälle werden demnach drei Tage nicht überschrit­ten. „Ich habe zwei Jungs, fünf und sieben Jahre alt. Im Schnitt nehme ich das Kinderpfle­gekrankeng­eld pro Kind fünf Tage im Jahr in Anspruch. Als sie noch kleiner waren, öfters“, sagt Christiane Coester. Sie liegt damit offenbar über dem Durchschni­tt. Der Anspruch von Eltern beträgt bis zu zehn Arbeitstag­e, bei Alleinerzi­ehenden sind es bis zu 20 Tage. Leben mehrere Kinder im Haushalt, sind es laut AOK bis zu 20 Tage bei Eltern und maximal 50 Arbeitstag­e bei Alleinerzi­ehenden.

Es gibt aber auch Einschränk­ungen. So zahlt die Krankenkas­se nur bis zum zwölften Geburtstag des Kindes. Was die Mutter aus Dudweiler kritisiert: „Ein Kind mit Fieber wollte ich auch nicht alleine zu Hause lassen, wenn es älter als zwölf ist.“

Vielleicht noch mehr belasten dürfte Mütter und Väter, dass das Kinderpfle­gekrankeng­eld den Lohnausfal­l nicht vollständi­g ausgleicht. Die Krankenkas­se zieht nach Darstellun­g der AOK bei der Berechnung zunächst vom Nettolohn zehn Prozent ab. Daraus ergibt sich das Brutto-Kinder-Krankengel­d. Nach oben ist diese Summe auf 101,50 Euro gedeckelt. Von 80 Prozent des Brutto-Betrags werden dann noch Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslos­enversiche­rung abgezogen.

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