Spendenbetrug um Straßenhund?
SAARBRÜCKEN (mv) Auf der Internetseite eines deutschen Vereins, der Hunde aus Rumänien vermittelt, entdeckte Gaby Schwedt das Foto einer süßen Hündin. „Snow white“, die dringend aus einem Sammellager nach Deutschland geholt werden sollte. Aus Mitleid habe sie sich entschlossen, bei dem kooperierenden Verein eine „Rettungspatenschaft“zu übernehmen und 180 Euro für die medizinische Versorgung und den Transport zu überweisen, berichtet die SZ-Leser-Reporterin. Die Hündin sollte Anfang November nach Deutschland auf einen Schutzhof gebracht werden. Der Verein habe ihr zugesichert, sie zu informieren, wie es mit „Snow white“weitergehe. Doch dann habe sie zuerst nichts mehr von der Organisation gehört, später widersprüchliche Aussagen erhalten und schließlich mitgeteilt bekommen, dass das Tier bereits vermittelt sei. Schwedt vermutet deshalb einen Spendenbetrug: „Keiner der Beteiligten will beziehungsweise kann mir Auskunft darüber geben, was mit dem Hund, für dessen ‚Rettung‘ ich 180 Euro bezahlt habe, ist und wo dieser sich aufhält.“
„Alles in allem klingt das Handeln der Organisation nicht besonders seriös“, sagt Lea Schmitz vom Deutschen Tierschutzbund.
Man müsse wissen, dass man „mit der Aufnahme von Tieren aus Südeuropa, die ja in der großen Mehrzahl der Fälle Straßenhunde sind, nicht unbedingt dem Tier einen Gefallen tut“, sagt Schmitz. Denn die Vierbeiner lebten seit Generationen auf der Straße und seien an diese Bedingungen gewöhnt. Der Tierschutzbund setze daher auf eine nachhaltige Arbeit vor Ort.
„Prinzipiell sollte man mit der Organisation immer einen schriftlichen Vertrag schließen, in welchem das Tier, das man übernehmen will, genau bezeichnet ist“, rät sie. Zudem sollten die Interessenten die Schutzgebühr nicht bezahlen, bevor die Formalitäten für den Transport des Tieres nach Deutschland geregelt sind und ein Termin für die Übergabe festgelegt ist.
Auch im Fall der SZ-Leserin sei rechtlich gesehen ein Vertrag zustande gekommen. Und von diesem könne sie – wenn das Tier nicht mehr im Eigentum des Vereins ist – zurücktreten sowie die Erstattung des Geldes verlangen.