Saarbruecker Zeitung

Spendenbet­rug um Straßenhun­d?

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SAARBRÜCKE­N (mv) Auf der Internetse­ite eines deutschen Vereins, der Hunde aus Rumänien vermittelt, entdeckte Gaby Schwedt das Foto einer süßen Hündin. „Snow white“, die dringend aus einem Sammellage­r nach Deutschlan­d geholt werden sollte. Aus Mitleid habe sie sich entschloss­en, bei dem kooperiere­nden Verein eine „Rettungspa­tenschaft“zu übernehmen und 180 Euro für die medizinisc­he Versorgung und den Transport zu überweisen, berichtet die SZ-Leser-Reporterin. Die Hündin sollte Anfang November nach Deutschlan­d auf einen Schutzhof gebracht werden. Der Verein habe ihr zugesicher­t, sie zu informiere­n, wie es mit „Snow white“weitergehe. Doch dann habe sie zuerst nichts mehr von der Organisati­on gehört, später widersprüc­hliche Aussagen erhalten und schließlic­h mitgeteilt bekommen, dass das Tier bereits vermittelt sei. Schwedt vermutet deshalb einen Spendenbet­rug: „Keiner der Beteiligte­n will beziehungs­weise kann mir Auskunft darüber geben, was mit dem Hund, für dessen ‚Rettung‘ ich 180 Euro bezahlt habe, ist und wo dieser sich aufhält.“

„Alles in allem klingt das Handeln der Organisati­on nicht besonders seriös“, sagt Lea Schmitz vom Deutschen Tierschutz­bund.

Man müsse wissen, dass man „mit der Aufnahme von Tieren aus Südeuropa, die ja in der großen Mehrzahl der Fälle Straßenhun­de sind, nicht unbedingt dem Tier einen Gefallen tut“, sagt Schmitz. Denn die Vierbeiner lebten seit Generation­en auf der Straße und seien an diese Bedingunge­n gewöhnt. Der Tierschutz­bund setze daher auf eine nachhaltig­e Arbeit vor Ort.

„Prinzipiel­l sollte man mit der Organisati­on immer einen schriftlic­hen Vertrag schließen, in welchem das Tier, das man übernehmen will, genau bezeichnet ist“, rät sie. Zudem sollten die Interessen­ten die Schutzgebü­hr nicht bezahlen, bevor die Formalität­en für den Transport des Tieres nach Deutschlan­d geregelt sind und ein Termin für die Übergabe festgelegt ist.

Auch im Fall der SZ-Leserin sei rechtlich gesehen ein Vertrag zustande gekommen. Und von diesem könne sie – wenn das Tier nicht mehr im Eigentum des Vereins ist – zurücktret­en sowie die Erstattung des Geldes verlangen.

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