Saarbruecker Zeitung

Schneller Griff zu Stift samt Unterschri­ft

Das EC-Lastschrif­tverfahren hat sich als Bezahlsyst­em bewährt. Das Kleingedru­ckte auf dem Bon wird kaum beachtet.

- VON SASCHA MEYER

BERLIN (dpa) Plakate mit Sonderange­boten, Preisschil­der, bunte Packungen, Zutatenlis­ten: Einkaufen im Supermarkt bedeutet für die Kunden auch, viel zu lesen. Ausgerechn­et an der Kasse, wenn es ums Zahlen mit der EC-Karte geht, schauen aber wohl die meisten gar nicht richtig hin – und unterschre­iben kurzerhand auf dem Bon. Doch in was genau willigt man da eigentlich alles ein? Verbrauche­rschützer mahnen den Handel, Kunden im Kleingedru­ckten nichts unterzujub­eln. Denn am praktische­n Zahlverfah­ren per Signatur will keiner rütteln.

Was steht auf den Kassenbons?

Auf dem Ausdruck können Kunden noch mal prüfen, was der Milchreis, das Schweinefi­let und das Spülmittel gekostet haben – auch mit extra ausgewiese­ner Mehrwertst­euer. Die Unterschri­ft fürs Kartenzahl­en kommt unter einen Text, der auch auf der BonRücksei­te stehen kann. Mal sind es nur wenige Zeilen, mal samt Datenschut­zhinweisen auch gut 15 Zentimeter Kleingedru­cktes. Damit erlaubt der Kunde dem Händler, den Betrag vom Konto einzuziehe­n. Ist die Buchung nicht einlösbar, darf seine Bank seinen Namen und Adresse weitergebe­n. Über solche Fälle können dann auch bestimmte andere Händler informiert werden.

Wo ist das Problem?

An der Kasse muss es fix gehen. „Hand aufs Herz: Wer würde das Kleingedru­ckte hinten auf einem Bon lesen – zumal in der hektischen Situation des Bezahlvorg­angs?“, fragt der Chef des Verbrauche­rzentrale Bundesverb­ands (vzbv), Klaus Müller. Etwas Bequemlich­keit komme vielleicht dazu, schnell zu unterschre­iben. Dabei sei es auch kein großes Verbrauche­rproblem, sondern angemessen und einfach, auf diese Weise in Zahlungen einzuwilli­gen. „Aber man sollte wachsam sein“, warnt Müller. Schwierig wäre es, wenn weitere Daten abgefragt würden. Und generell wollten Anbieter ja mehr zum Kaufverhal­ten wissen. „Wenn sie nicht offen und ehrlich danach fragen, sondern das in so eine Unterschri­ftserkläru­ng hineinschu­mmeln – das wäre nicht zulässig.“

Welche Rolle spielt das Zahlen mit Unterschri­ft?

Im Einzelhand­el wird gut die Hälfte der Einkäufe immer noch bar bezahlt. Lastschrif­ten mit EC-Karte plus Unterschri­ft kamen nach Marktforsc­hungsdaten zuletzt auf einen Anteil von gut 14 Prozent. Das Verfahren sei ein über viele Jahre gelebtes Zahlsystem und den Kunden hinlänglic­h bekannt, heißt es bei Rewe. Am Bon-Text seien „fast alle Kunden“nicht interessie­rt. Teils steht er auch nur auf einem zweiten Exemplar, das die Kassiereri­n behält. Auf Wunsch könne jeder Kunde einen Ausdruck bekommen, sagt ein Rewe-Sprecher. In den Märkten gebe es außerdem Aushänge mit Informatio­nen dazu.

Was sind Vorteile des Zahlens mit Unterschri­ft?

Viele Läden setzen auf eine Kombinatio­n mit dem sichereren System von EC-Karte plus Geheimzahl, das auf einen Anteil von 23 Prozent kommt. Hier garantiert die Bank direkt für die Zahlung, kassiert vom Händler aber bis zu 0,2 Prozent des Bon-Betrags als Gebühr – die entfällt bei der Variante mit Unterschri­ft. Die Wahl zwischen den beiden Methoden sichere einen günstigen Zahlungswe­g, argumentie­rt der Handelsver­band. Um Ausfallris­iken zu begrenzen, können Kassen in Abständen immer die Geheimzahl verlangen. Oder pro EC-Karte geht es nur einmal am Tag mit Unterschri­ft. Generell seien Lastschrif­ten auch für Kunden sinnvoll, sagt vzbv-Chef Müller – sie sind leicht wieder rückgängig zu machen. Innerhalb von acht Wochen kann das Geld rückgebuch­t werden. Es muss sich allerdings wirklich um eine Fehlbuchun­g handeln.

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FOTO: BOCKWOLDT/DPA Rund 14 Prozent aller Einkäufe werden per Lastschrif­t-Verfahren bezahlt.

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