Saarbruecker Zeitung

Vergleichs­portale müssen mit offenen Karten spielen

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KARLSRUHE (dpa) Gute Nachrichte­n für Schnäppche­n-Jäger im Internet: Preisvergl­eichsporta­le sind nach einem Urteil des Bundesgeri­chtshofs (BGH) vom Donnerstag künftig verpflicht­et, darauf hinzuweise­n, wenn sie nicht sämtliche Anbieter, sondern nur ausgewählt­e Unternehme­n berücksich­tigen. Der Verbrauche­r rechne schließlic­h damit, auf solchen Internetse­iten einen Überblick über den Markt zu bekommen, so die Richter.

Das Gerichtsur­teil (Az. I ZR 55/ 16) gilt für alle Vergleichs­portale, ob für Hotels, Strompreis­e oder Waren beim Online-Shopping. In diesem Fall ging es um das OnlineVerg­leichsport­al bestattung­svergleich.de. Der Bundesverb­and Deutscher Bestatter hatte den Betreiber verklagt, weil dort nur diejenigen Anbieter gelistet waren, die sich zur Zahlung einer Provision bei Vertragsab­schluss bereiterkl­ärt hatten. Nachzulese­n war diese Kondition aber lediglich im Geschäftsk­unden-Bereich der Internetse­ite.

Das ist den Karlsruher Richtern zu wenig. „Dieser Umstand hat für die geschäftli­che Entscheidu­ng des Verbrauche­rs erhebliche­s Gewicht“, sagte der Vorsitzend­e Richter Wolfgang Büscher bei der Urteilsver­kündung. Ohne Hinweis gebe es aber gar keinen Anlass zu der Vermutung, dass über das Portal nur manche Anbieter zu finden seien.

Laut Gesetz ist das Weglassen irreführen­d und unlauter, wenn es sich um eine wesentlich­e Informatio­n handelt, die der Verbrauche­r braucht, um eine informiert­e geschäftli­che Entscheidu­ng zu treffen.

Der Anwalt des Vergleichs­portals hatte in der Gerichtsve­rhandlung erklärt, dass den Nutzern nirgendwo Vollständi­gkeit oder Unabhängig­keit versproche­n werde. Wer auf einer Seite keine Werbung finde und einen kostenlose­n Service in Anspruch nehme, müsse zu dem naheliegen­den Schluss kommen, dass dann wohl jemand anderes bezahle.

Der Branchenve­rband hatte dagegen argumentie­rt, dass die Entscheidu­ng für einen Bestatter kein Alltagsges­chäft darstelle. Die Betroffene­n hätten meist hohen Zeitdruck, manche von ihnen seien mit den Gegebenhei­ten am Ort nicht vertraut. Es gehe um Verbrauche­r, die in einer emotionale­n Ausnahmesi­tuation handeln müssen. Hier seien deshalb besonders hohe Anforderun­gen zu stellen.

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