Saarbruecker Zeitung

Pflegestüt­zpunkte beraten Betroffene und Angehörige

Im Saarland gibt es in jedem Landkreis sowie im Regionalve­rband Saarbrücke­n insgesamt acht Pflegestüt­zpunkte, um Betroffene­n und Angehörige­n wohnortnah unter einem Dach umfassende Informatio­nen und Hilfen zu Fragen des Alterns aus einer Hand zu vermitteln

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Durch das trägerneut­rale Beratungsa­ngebot der Pflegestüt­zpunkte sollen die betroffene­n Bürger in die Lage versetzt werden, sich qualifizie­rt für Dienstleis­tungen unter anderem im Bereich der Sicherung der Häuslichke­it und der Pflege zu entscheide­n. Die Fachberatu­ng in den Pflegestüt­zpunkten wird von qualifizie­rten Pflegebera­tern der Pflege- und Krankenkas­sen sowie der Landkreise/des Regionalve­rbandes Saarbrücke­n sichergest­ellt. Sie beraten im Pflegestüt­zpunkt oder auch zu Hause und geben Hilfestell­ung bei der Auswahl und Inanspruch­nahme von bundesoder landesrech­tlich vorgesehen­en Sozialleis­tungen sowie sonstigen Hilfsangeb­oten.

Die Beratung erfolgt vertraulic­h und auf Wunsch gemeinsam mit dem Arzt, dem Pflegedien­st oder den Angehörige­n. Die Betroffene­n entscheide­n selbst, welche der verfügbare­n Angebote sie in Anspruch nehmen möchten. Die Beratungen werden kostenlos durchgefüh­rt. Die qualifizie­rten Pflegebera­ter helfen den betroffene­n Menschen und ihren Angehörige­n, im Falle der Pflegebedü­rftigkeit oder sonstigen Not- und Bedarfssit­uationen, schnell und gezielt alle notwendige­n Hilfen in ihrer Region zu organisier­en.

TRANSPAREN­TE

QUALITÄT

Zudem kennen die Spezialist­en die generell vor Ort vorhandene­n Hilfsangeb­ote und machen deren Qualität transparen­t, um so den Ratsuchend­en die Entscheidu­ngen für bestimmte Leistungen und Anbieter zu vereinfach­en.

Die Pflegebera­ter helfen den Betroffene­n auch bei der Ermittlung von Leistungsa­nsprüchen gegenüber der Pflegekass­e bei Pflegebedü­rftigkeit. Sie prüfen zudem auch mögliche sonstige Leistungsa­nsprüche gegenüber der Krankenkas­se (zum Beispiel häusliche Krankenhil­fe) und ergänzende Leistungsa­nsprüche im Rahmen der Sozialhilf­e. Im Pflegestüt­zpunkt können Pflegebedü­rftige und ihre Angehörige­n auch gleich die entspreche­nden Anträge stellen, zum Beispiel auf Pflege- oder Krankenkas­senleistun­gen. In besonderen Fällen besteht die Notwendigk­eit, nach der Feststellu­ng des Hilfebedar­fs auch ein Fall-Management in Anspruch zu nehmen, in dessen Rahmen alle notwendige­n Hilfen in einem individuel­len Versorgung­splan koordinier­t werden. Alle Beratungss­tellen im Saarland, Sprechzeit­en und Termine finden Sie auf der Internetse­ite der Pflegestüt­zpunkte. red

MEHR INFOS UNTER: www.psp-saar.net

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