Land will Geld von Siggi S. sehen
Im Schmiergeld-Skandal muss das Arbeitsgericht über Regressforderungen urteilen.
SAARBRÜCKEN. Beklagte und Prozessbevollmächtigte mussten am Freitag vor der zweiten Kammer des Arbeitsgerichtes eng zusammenrücken. Rechtsanwältin Daniela Lordt, die den seit über einem Jahr im Justizkrankenhaus Wittlich inhaftierten Ex-Landesmitarbeiter Siggi S. (54) vertritt, bewährte sich als Möbelrückerin. Sie sorgte dafür, dass alle Beteiligten vor der Richterbank einen Platz fanden.
Richter Jochen Seel und seine Schöffen müssen in erster Instanz entscheiden, ob Regressforderungen des Saarlandes gegen den rechtskräftig wegen Korruption und Steuerhinterziehung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilten Ex-Sachbearbeiter des Landesamtes für zentrale Dienste berechtigt sind. Rechtsanwalt Markus Dönneweg vertritt das Saarland. Er fordert von dem fristlos gefeuerten Angestellten sowie dem Inhaber eines Hausmeisterdienstes, einem Ex-Geschäftspartner und der früheren Ehefrau gesamtschuldnerisch 308 000 Euro. Dabei geht es um Schmiergeldzahlungen, die der Ex-Sachbearbeiter von dem Hausmeisterservice, dem er serienweise auf Staatskosten Aufträge erteilte, kassiert hat. Zudem wird Schadensersatz reklamiert. Siggi S. fehlte vor Gericht. Er ist in der Gefängnisklinik in Behandlung.
Markus Dönneweg
Der Vorsitzende Richter Seel ließ in der Sitzung keinen Zweifel daran, dass für ihn die rechtskräftigen Strafurteile und die in Geständnissen bestätigten Schmiergeldzahlungen sowie die Strafakten maßgeblich sind. Diesen Standpunkt teilt er offenbar weitgehend mit Kläger Dönneweg. Die Gegenseite argumentierte derweil, die Geständnisse basierten bekanntlich auf Verständigungen im Strafprozess, so genannten Deals. Diese führten in der Regel zu einem Drittel Strafrabatt. Dies sei auch der Grund für Geständnisse gewesen, die zumindest in den eingeräumten Summen teilweise unzutreffend seien. Dass Schmiergeldempfänger Siggi S. Zahlungen an das Land leisten muss, scheint unbestritten. Er sei grundsätzlich zur Wiedergutmachung bereit, so seine Anwältin. Die Frage ist: Wie viel? Lordt bot als Vergleichsvorschlag 135 000 Euro an und verwies darauf, dass ein Eigenheim verkauft wurde. Offen ist aber, ob sich nicht das Finanzamt wegen Steuerrückständen hier bereits bedient hat. Von dem vor der Pleite stehenden Inhaber des Hausmeisterdienstes ist wohl kein Cent zu erwarten. Nachdenken wollen die Prozessbevollmächtigten des ExGeschäftspartners und der ExEhefrau des früheren Landesbediensteten, ob sie Minimalbeträge an die Landeskasse überweisen. Kläger Dönneweg betonte an die Adresse von Siggi S.: „Das Land ist nicht zu Abstrichen von seiner Maximalforderung bereit.“Der Prozess wurde vorerst vertagt. Verfahren gegen weitere Schmiergeldgeber laufen angeblich bereits.
„Das Land ist nicht zu
Abstrichen bereit.“