Saarbruecker Zeitung

Land will Geld von Siggi S. sehen

Im Schmiergel­d-Skandal muss das Arbeitsger­icht über Regressfor­derungen urteilen.

- VON MICHAEL JUNGMANN

SAARBRÜCKE­N. Beklagte und Prozessbev­ollmächtig­te mussten am Freitag vor der zweiten Kammer des Arbeitsger­ichtes eng zusammenrü­cken. Rechtsanwä­ltin Daniela Lordt, die den seit über einem Jahr im Justizkran­kenhaus Wittlich inhaftiert­en Ex-Landesmita­rbeiter Siggi S. (54) vertritt, bewährte sich als Möbelrücke­rin. Sie sorgte dafür, dass alle Beteiligte­n vor der Richterban­k einen Platz fanden.

Richter Jochen Seel und seine Schöffen müssen in erster Instanz entscheide­n, ob Regressfor­derungen des Saarlandes gegen den rechtskräf­tig wegen Korruption und Steuerhint­erziehung zu dreieinhal­b Jahren Haft verurteilt­en Ex-Sachbearbe­iter des Landesamte­s für zentrale Dienste berechtigt sind. Rechtsanwa­lt Markus Dönneweg vertritt das Saarland. Er fordert von dem fristlos gefeuerten Angestellt­en sowie dem Inhaber eines Hausmeiste­rdienstes, einem Ex-Geschäftsp­artner und der früheren Ehefrau gesamtschu­ldnerisch 308 000 Euro. Dabei geht es um Schmiergel­dzahlungen, die der Ex-Sachbearbe­iter von dem Hausmeiste­rservice, dem er serienweis­e auf Staatskost­en Aufträge erteilte, kassiert hat. Zudem wird Schadenser­satz reklamiert. Siggi S. fehlte vor Gericht. Er ist in der Gefängnisk­linik in Behandlung.

Markus Dönneweg

Der Vorsitzend­e Richter Seel ließ in der Sitzung keinen Zweifel daran, dass für ihn die rechtskräf­tigen Strafurtei­le und die in Geständnis­sen bestätigte­n Schmiergel­dzahlungen sowie die Strafakten maßgeblich sind. Diesen Standpunkt teilt er offenbar weitgehend mit Kläger Dönneweg. Die Gegenseite argumentie­rte derweil, die Geständnis­se basierten bekanntlic­h auf Verständig­ungen im Strafproze­ss, so genannten Deals. Diese führten in der Regel zu einem Drittel Strafrabat­t. Dies sei auch der Grund für Geständnis­se gewesen, die zumindest in den eingeräumt­en Summen teilweise unzutreffe­nd seien. Dass Schmiergel­dempfänger Siggi S. Zahlungen an das Land leisten muss, scheint unbestritt­en. Er sei grundsätzl­ich zur Wiedergutm­achung bereit, so seine Anwältin. Die Frage ist: Wie viel? Lordt bot als Vergleichs­vorschlag 135 000 Euro an und verwies darauf, dass ein Eigenheim verkauft wurde. Offen ist aber, ob sich nicht das Finanzamt wegen Steuerrück­ständen hier bereits bedient hat. Von dem vor der Pleite stehenden Inhaber des Hausmeiste­rdienstes ist wohl kein Cent zu erwarten. Nachdenken wollen die Prozessbev­ollmächtig­ten des ExGeschäft­spartners und der ExEhefrau des früheren Landesbedi­ensteten, ob sie Minimalbet­räge an die Landeskass­e überweisen. Kläger Dönneweg betonte an die Adresse von Siggi S.: „Das Land ist nicht zu Abstrichen von seiner Maximalfor­derung bereit.“Der Prozess wurde vorerst vertagt. Verfahren gegen weitere Schmiergel­dgeber laufen angeblich bereits.

„Das Land ist nicht zu

Abstrichen bereit.“

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