Saarbruecker Zeitung

Todesstraf­e für Vergewalti­ger in Indien

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NEU DELHI (dpa/afp) Das Oberste Gericht Indiens hat die Todesstraf­e für vier der Täter des aufsehener­regenden Vergewalti­gungsfalls von Ende 2012 bestätigt. Das teilte das Gericht am Freitag mit. Knapp viereinhal­b Jahre nach der Tat hielt damit auch das Oberste Gericht des Landes das Urteil aus den vorangegan­genen Instanzen aufrecht.

Insgesamt sechs Männer hatten im Dezember 2012 in der indischen Hauptstadt eine 23-jährige Studentin in einem Bus vergewalti­gt und schwer misshandel­t. Die junge Frau wurde anschließe­nd schwer verletzt aus dem Bus geworfen. Sie erlag später ihren Verletzung­en. Einer der Täter erhängte sich kurz nach seiner Festnahme in seiner Zelle. Der sechste Täter war zum Tatzeitpun­kt minderjähr­ig. Er musste eine dreijährig­e Jugendstra­fe absitzen und ist seit Dezember 2015 wieder frei. Die drei Richter ließen in der Urteilsbeg­ründung wenig Zweifel an ihrer Entscheidu­ng. „Die extrem brutale Tat verdient keine geringere Strafe als die Todesstraf­e“, hieß es in dem Dokument. „Die brutale, barbarisch­e und teuflische Art der Tat überwiegt bei weitem die mildernden Umstände, die die Verteidigu­ng vorgebrach­t hat.“

Kurz nach der Tat hatte es in Indien noch nie da gewesene Proteste gegen sexuelle Übergriffe gegeben. Tausende Menschen verlangten strengere Gesetze.

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