Teure Schlagzeilen
Seit seinem Skiunfall 2013 ist Michael Schumacher aus der Öffentlichkeit verschwunden. Das wollte die „Bunte“nicht akzeptieren und muss jetzt 50 000 Euro zahlen.
HAMBURG (dpa) Vier Jahre ist Michael Schumachers Skiunfall her. Was zunächst harmlos klang, entwickelte sich im Laufe des 29. Dezembers 2013 dramatisch. Notoperation, Lebensgefahr. Weit verbreitete Verletzungen im Gehirn, künstliches Koma. Der Formel-1-Profi kämpfte im Krankenhaus von Grenoble tagelang gegen den Tod. Vor dem Unglück stand er Jahrzehnte im Blickpunkt. Als Rennfahrer, der die Formel 1 neu definierte. Seine Privatsphäre wahrte er dabei immer. 26 Jahre nach seinem viel beachteten und ebenso viel versprechenden Debüt in der Formel 1 gibt es den öffentlichen Michael Schumacher praktisch nicht mehr.
„Die meisten Menschen haben schon sehr lange verstanden, dass der Schutz der Privatsphäre hier der einzige machbare Weg ist“, sagte seine Managerin Sabine Kehm einmal. Ein Satz, den das Boulevardblatt „Bunte“offensichtlich nicht verstehen wollte – dafür muss es jetzt zahlen. 50 000 Euro Entschädigung wegen Verletzung von Schumachers Persönlichkeitsrechten, entschied das Hamburger Landgericht gestern. Außerdem muss die Zeitschrift die Prozesskosten zu 65 Prozent und die gesamten Abmahnkosten in Höhe von 950 Euro tragen. Die „Bunte“hatte im Dezember 2015, zwei Jahre nach dem schweren Skiunfall des Ex-Formel-1-Weltmeisters, auf ihrer Titelseite berichtet: „Es ist mehr als ein Weihnachtswunder – Michael Schumacher kann wieder gehen.“
Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer sagte dazu: „Die Kammer geht davon aus, dass diese Aussage unwahr ist.“Der frühere Rennfahrer könne jetzt nicht gehen, warum habe er es vorher können sollen. Das Gericht habe sich aber davon überzeugt, dass die „Bunte“einen Informanten hatte. Von dessen Zuverlässigkeit habe sich die Kammer kein Bild machen können.
Die Zeitschrift habe auch recherchiert. Sonst wäre die Geldentschädigung höher ausgefallen. Das Gericht bemängelte, dass die „Bunte“nicht bei der Pressesprecherin von Schumacher nachgefragt habe. Dass diese in der Vergangenheit keine Angaben zum Gesundheitszustand gemacht habe, sei kein Grund, nicht nachzufragen.
Die Zeitschrift habe sich allerdings bei einem Arzt erkundigt, ob es überhaupt denkbar sei, dass ein Unfallopfer nach einer so schweren Verletzung wie bei Schumacher wieder gehen könne. Bei dem Arzt habe es sich um einen Freund des ehemaligen saarländischen Handball-Stars Joachim Deckarm gehandelt. Dieser wurde Jahre zuvor ebenfalls bei einem Unfall schwer verletzt. Diese Bemühungen seien zu berücksichtigen gewesen, auch wenn es sich nur um eine allgemeine Recherche handelte, sagte Käfer.
Als erschwerend wertete das Gericht, dass die „Bunte“ihre Weihnachtsausgabe 2015 auch in der „Bild“-Zeitung bewarb. Die unwahre Aussage habe praktisch die ganze Titelseite der Zeitschrift eingenommen. Die Persönlichkeitsverletzung sei so schwer, dass nur eine Geldentschädigung in Frage gekommen sei. Die Familie von Schumacher hatte mindestens 100 000 Euro gefordert. Die Zeitschrift hatte sich bereits vor dem Urteil verpflichtet, die Behauptung nicht zu wiederholen.
Der heute 48-Jährige hatte Ende 2013 im französischen Wintersportort Méribel einen Skiunfall. Dabei erlitt er ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Details über seinen Gesundheitszustand sind nicht bekannt. Gegen das Urteil kann Berufung zum Oberlandesgericht eingelegt werden.
Seit September 2014 befindet sich Schumacher in seinem Anwesen „La Reserve“im schweizerischen Gland. Noch immer kämpft er um eine Rückkehr in ein normales Leben. Wie es dem ExFormel-1-Profi wirklich geht, wissen nur engste Vertraute.