Saarbruecker Zeitung

Frankreich­s vergessene­r Alkoholtes­t

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SAARBRÜCKE­N (gj) Ein Drittel der an die 4000 Verkehrsto­ten, die jährlich in unserem Nachbarlan­d Frankreich zu beklagen sind, kommt durch Alkohol am Steuer ums Leben. Da es aus historisch­kulturelle­n Gründen ganz unmöglich ist, den Franzosen vor allem den Wein zu verbieten, wurde vor fünf Jahren eine Verordnung erlassen: In jedem Automobil war ein Alkoholtes­tgerät mitzuführe­n.

Damit sollte der Mensch am Steuer – unabhängig von der Nationalit­ät – vor Antritt einer Fahrt im Zweifelsfa­ll selbst prüfen, ob er noch fahrtüchti­g sei. Bei Unterlassu­ng wären elf Euro Strafe fällig geworden.

Die Betonung liegt auf „wären“, denn die Gendarmeri­e kontrollie­rte nie, ob die Tester an Bord waren. Anfangs, weil es hieß, der Hersteller käme nicht mit der Lieferung der Pusteröhrc­hen nach. Dann gab es einen neuen Präsidente­n in Frankreich, und wenn sich schon sonst nicht viel zum Besseren wenden ließe: Die neue Regierung verkündete, das Alkoholtes­tgerät wieder abzuschaff­en. Offiziell ist das nicht geschehen, die Verordnung gilt bis heute. Aber stillschwe­igend ließ man die Sache einschlafe­n. Es ist anzunehmen, dass es nach der bevorstehe­nden Wahl dringender­e Themen gibt, als den Kampf gegen Alkoholmis­sbrauch mithilfe von Eigentests wieder aufzunehme­n.

Übrigens gilt in Frankreich die 0,5-Promille-Grenze. Wer mit 0,5 bis 0,8 Promille am Steuer erwischt wird, muss 135 Euro zahlen. Darüber wird es sehr teuer und kostet 4500 Euro, in schweren Fällen wandern Alkoholsün­der für zwei Jahre hinter Gitter.

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