Fitnessstudio vorzeitig kündigen
Nur in wenigen Ausnahmefällen können Kunden den Vertrag früher auflösen.
HAMBURG (dpa) Das schöne Wetter lockt viele Sportler nach draußen. Oft nimmt dann die Motivation ab, ins Fitnessstudio zu gehen. Dennoch können Kunden ihren Vertrag nicht einfach kündigen. Dies ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Das kann beispielsweise ein erheblich eingeschränktes Leistungsangebot des Studios sein. „Entscheidend ist dabei, dass der Kunde die vereinbarten Leistungen nicht mehr nutzen kann“, sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Auch bei einer dauerhaften, schweren Erkrankung ist eine vorzeitige Kündigung möglich, wenn der Betroffene deswegen nicht mehr am Training teilnehmen kann. Außerdem darf die Krankheit bei Vertragsschluss noch nicht bekannt gewesen sein. „Das Fitnessstudio darf dann vom Kunden ein Attest verlangen“, erklärt Rehberg. Das Dokument muss aber nicht ein Amtsarzt ausstellen. Und der Sportler muss keine Angaben zu der konkreten Erkrankung machen. Auch ein plötzlicher Umzug des Studios oder ein komplett verändertes Trainingskonzept, etwa wenn ein reines Frauenstudio auch Trainingseinheiten für Männer anbietet, ermöglichen eine vorzeitige Kündigung.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein berufsbedingter Umzug in eine andere Stadt keine sofortige Vertragsauflösung rechtfertigt (Az.: XII ZR 62/15). „Bei einer Schwangerschaft kommt es auf den Einzelfall an“, erklärt Julia Rehberg. Kann die Frau weiterhin trainieren, darf sie nicht vorzeitig kündigen. Bei einigen Studios kann man den Vertrag während der Schwangerschaft aber ruhen lassen.
Oft haben die Verträge eine Laufzeit von zwei Jahren. Da Kunden ohne wichtigen Grund nur sehr schwer vorzeitig aus dem Vertrag kommen, rät Rehberg: „Man sollte besser kürzere Vertragslaufzeiten vereinbaren.“