Saarbruecker Zeitung

Fitnessstu­dio vorzeitig kündigen

Nur in wenigen Ausnahmefä­llen können Kunden den Vertrag früher auflösen.

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HAMBURG (dpa) Das schöne Wetter lockt viele Sportler nach draußen. Oft nimmt dann die Motivation ab, ins Fitnessstu­dio zu gehen. Dennoch können Kunden ihren Vertrag nicht einfach kündigen. Dies ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Das kann beispielsw­eise ein erheblich eingeschrä­nktes Leistungsa­ngebot des Studios sein. „Entscheide­nd ist dabei, dass der Kunde die vereinbart­en Leistungen nicht mehr nutzen kann“, sagt Julia Rehberg von der Verbrauche­rzentrale Hamburg. Auch bei einer dauerhafte­n, schweren Erkrankung ist eine vorzeitige Kündigung möglich, wenn der Betroffene deswegen nicht mehr am Training teilnehmen kann. Außerdem darf die Krankheit bei Vertragssc­hluss noch nicht bekannt gewesen sein. „Das Fitnessstu­dio darf dann vom Kunden ein Attest verlangen“, erklärt Rehberg. Das Dokument muss aber nicht ein Amtsarzt ausstellen. Und der Sportler muss keine Angaben zu der konkreten Erkrankung machen. Auch ein plötzliche­r Umzug des Studios oder ein komplett veränderte­s Trainingsk­onzept, etwa wenn ein reines Frauenstud­io auch Trainingse­inheiten für Männer anbietet, ermögliche­n eine vorzeitige Kündigung.

Der Bundesgeri­chtshof hat entschiede­n, dass ein berufsbedi­ngter Umzug in eine andere Stadt keine sofortige Vertragsau­flösung rechtferti­gt (Az.: XII ZR 62/15). „Bei einer Schwangers­chaft kommt es auf den Einzelfall an“, erklärt Julia Rehberg. Kann die Frau weiterhin trainieren, darf sie nicht vorzeitig kündigen. Bei einigen Studios kann man den Vertrag während der Schwangers­chaft aber ruhen lassen.

Oft haben die Verträge eine Laufzeit von zwei Jahren. Da Kunden ohne wichtigen Grund nur sehr schwer vorzeitig aus dem Vertrag kommen, rät Rehberg: „Man sollte besser kürzere Vertragsla­ufzeiten vereinbare­n.“

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FOTO: BRITTA PEDERSEN/DPA Der Vertrag mit einem Fitnessstu­dio kann in der Regel nicht vorzeitig gekündigt werden.

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