Fachbetriebe und Polizei im Saarland in Kooperation für die Sicherheit Ihres Zuhauses
Rat suchende Bürger können sich bei der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle des Landespolizeipräsidiums (LPP) nicht nur fachkundig über Sicherungstechnik gegen Einbruchsdiebstähle beraten lassen, sondern anhand einer Liste auch gleich durch das LPP qual
Umfragen zufolge verfügt die Polizei in Fragen von Kriminalitätsbekämpfung und -vorbeugung aus Sicht der Bevölkerung wie keine andere gesellschaftliche Institution über Kompetenz und Fachwissen. Im Saarland nehmen die Fachleute beim Landespolizeipräsidium (LPP) im Dezernat LPP 246 (Polizeiliche Kriminalprävention und Opferschutz) die Aufgaben kriminalpolizeilicher Beratung wahr. Die Anzahl der Beratungsersuchen aus der Bevölkerung zeigt, dass ein ständig steigendes Interesse an Möglichkeiten des Einbruchsschutzes besteht.
Die kriminalpolizeiliche Beratungsstelle empfehlen u. a. die sicherungstechnische Nachrüstung von Türen und Fenstern mit mechanischen Sicherungseinrichtungen. Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Einrichtungen ist jedoch auch die fachgerechte Montage. Bei kriminalpolizeilichen Beratungen wurde immer wieder nach Fachfirmen gefragt, die für kompetente Kundenberatung und fachmännische Montage empfohlen werden können.
Aus Gründen der Neutralitätsverpflichtung konnten bisher vom Landespolizeipräsidium keine Firmen benannt werden. Durch die Umsetzung des so genannten „Bundeseinheitlichen Pflichtenkatalog für Errichterfirmen von mechanischen Sicherungseinrichtungen“können sich nun nach einem vorgegebenem Verfahren Betriebe durch das LPP Saarland zum „Fachbetrieb für Gebäudesicherheit“qualifizieren lassen. Diese Firmen verpflichten sich zur kompetenten Kundenberatung und sicherheitstechnisch fachgerechten Montage von Nachrüstprodukten, insbesondere an Türen und Fenstern mit mechanischen Sicherungseinrichtungen.
AUFNAHMEKRITERIEN
In den Errichternachweis werden Firmen aufgenommen, die sich dem bundeseinheitlichen Aufnahmeverfahren erfolgreich unterzogen haben. Dazu einige Informationen: Nach einer Umfrage wünschen knapp 60 Prozent der Befragten Informationen zum Einbruchschutz. Die Polizei verfügt in Fragen der Kriminalitätsbekämpfung und -vorbeugung aus Sicht der Bevölkerung wie keine andere Institution sonst über Kompetenz und Fachautorität. Sie genießt Vertrauen - auch und gerade wegen der Neutralität der kriminalpolizeilichen Beratung zum Einbruchschutz. Im Saarland wird diese Aufgaben durch die Fachberater beim Landespolizeipräsidium, Dezernat LPP 246 (Polizeiliche Kriminalprävention und Opferschutz), wahrgenommen, mit ständig steigendem Anfrageaufkommen für Beratungen. Dabei wird sehr oft die Frage nach geeigneten Errichterfirmen gestellt. Aufgrund der Verpflichtung zur Neutralität konnten bisher jedoch keine Firmen benannt werden. Durch die Umsetzung des „Bundeseinheitlichen Pflichtenkataloges für Errichterunternehmen von mechanischen Sicherungseinrichtungen“wird der Neutralitätsgrundsatz nicht verletzt, da alle Firmen des betreffenden Handwerks das Qualifizierungsverfahren auf Antrag durchlaufen und die Berechtigung zur Aufnahme in den Errichternachweis erwerben können. Auch wird nicht in den freien Markt eingegriffen, da kein bestimmtes Unternehmen benannt wird. Der Ratsuchende hat anhand der Liste die freie Wahl unter den aufgeführten Firmen. Die Durchführung der Qualifizierung für interessierte Fachunternehmen aus allen Innungsbereichen übernimmt das Landespolizeipräsidium in Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer des Saarlandes. red