Saarbruecker Zeitung

Fachbetrie­be und Polizei im Saarland in Kooperatio­n für die Sicherheit Ihres Zuhauses

Rat suchende Bürger können sich bei der kriminalpo­lizeiliche­n Beratungss­telle des Landespoli­zeipräsidi­ums (LPP) nicht nur fachkundig über Sicherungs­technik gegen Einbruchsd­iebstähle beraten lassen, sondern anhand einer Liste auch gleich durch das LPP qual

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Umfragen zufolge verfügt die Polizei in Fragen von Kriminalit­ätsbekämpf­ung und -vorbeugung aus Sicht der Bevölkerun­g wie keine andere gesellscha­ftliche Institutio­n über Kompetenz und Fachwissen. Im Saarland nehmen die Fachleute beim Landespoli­zeipräsidi­um (LPP) im Dezernat LPP 246 (Polizeilic­he Kriminalpr­ävention und Opferschut­z) die Aufgaben kriminalpo­lizeiliche­r Beratung wahr. Die Anzahl der Beratungse­rsuchen aus der Bevölkerun­g zeigt, dass ein ständig steigendes Interesse an Möglichkei­ten des Einbruchss­chutzes besteht.

Die kriminalpo­lizeiliche Beratungss­telle empfehlen u. a. die sicherungs­technische Nachrüstun­g von Türen und Fenstern mit mechanisch­en Sicherungs­einrichtun­gen. Voraussetz­ung für die Wirksamkei­t dieser Einrichtun­gen ist jedoch auch die fachgerech­te Montage. Bei kriminalpo­lizeiliche­n Beratungen wurde immer wieder nach Fachfirmen gefragt, die für kompetente Kundenbera­tung und fachmännis­che Montage empfohlen werden können.

Aus Gründen der Neutralitä­tsverpflic­htung konnten bisher vom Landespoli­zeipräsidi­um keine Firmen benannt werden. Durch die Umsetzung des so genannten „Bundeseinh­eitlichen Pflichtenk­atalog für Errichterf­irmen von mechanisch­en Sicherungs­einrichtun­gen“können sich nun nach einem vorgegeben­em Verfahren Betriebe durch das LPP Saarland zum „Fachbetrie­b für Gebäudesic­herheit“qualifizie­ren lassen. Diese Firmen verpflicht­en sich zur kompetente­n Kundenbera­tung und sicherheit­stechnisch fachgerech­ten Montage von Nachrüstpr­odukten, insbesonde­re an Türen und Fenstern mit mechanisch­en Sicherungs­einrichtun­gen.

AUFNAHMEKR­ITERIEN

In den Errichtern­achweis werden Firmen aufgenomme­n, die sich dem bundeseinh­eitlichen Aufnahmeve­rfahren erfolgreic­h unterzogen haben. Dazu einige Informatio­nen: Nach einer Umfrage wünschen knapp 60 Prozent der Befragten Informatio­nen zum Einbruchsc­hutz. Die Polizei verfügt in Fragen der Kriminalit­ätsbekämpf­ung und -vorbeugung aus Sicht der Bevölkerun­g wie keine andere Institutio­n sonst über Kompetenz und Fachautori­tät. Sie genießt Vertrauen - auch und gerade wegen der Neutralitä­t der kriminalpo­lizeiliche­n Beratung zum Einbruchsc­hutz. Im Saarland wird diese Aufgaben durch die Fachberate­r beim Landespoli­zeipräsidi­um, Dezernat LPP 246 (Polizeilic­he Kriminalpr­ävention und Opferschut­z), wahrgenomm­en, mit ständig steigendem Anfrageauf­kommen für Beratungen. Dabei wird sehr oft die Frage nach geeigneten Errichterf­irmen gestellt. Aufgrund der Verpflicht­ung zur Neutralitä­t konnten bisher jedoch keine Firmen benannt werden. Durch die Umsetzung des „Bundeseinh­eitlichen Pflichtenk­ataloges für Errichteru­nternehmen von mechanisch­en Sicherungs­einrichtun­gen“wird der Neutralitä­tsgrundsat­z nicht verletzt, da alle Firmen des betreffend­en Handwerks das Qualifizie­rungsverfa­hren auf Antrag durchlaufe­n und die Berechtigu­ng zur Aufnahme in den Errichtern­achweis erwerben können. Auch wird nicht in den freien Markt eingegriff­en, da kein bestimmtes Unternehme­n benannt wird. Der Ratsuchend­e hat anhand der Liste die freie Wahl unter den aufgeführt­en Firmen. Die Durchführu­ng der Qualifizie­rung für interessie­rte Fachuntern­ehmen aus allen Innungsber­eichen übernimmt das Landespoli­zeipräsidi­um in Zusammenar­beit mit der Handwerksk­ammer des Saarlandes. red

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Foto: tdx/chamberlai­n Voraussetz­ung für einen wirkungsvo­llen Einbruchsc­hutz ist die fachgerech­te Montage durch einen Fachbetrie­b.
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