Die Errichterliste der Kripo-Beratungsstelle
Die Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen empfehlen zum Einbruchschutz insbesondere die sicherungstechnische Nachrüstung von Türen und Fenstern mit mechanischen Sicherungseinrichtungen. Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Einrichtungen ist neben ihrer Belastbarkeit auch die sicherungstechnisch fachgerechte Montage.
Mit diesem Nachweis werden Rat Suchenden Unternehmen benannt, die sich dem Aufnahmeverfahren des Dezernats LPP 246 (Polizeiliche Kriminalprävention und Opferschutz) erfolgreich unterzogen haben. Alle in diesem Nachweis aufgeführten Unternehmen, erfüllen die personellen Voraussetzungen und haben ihre fachliche Qualifikation nachgewiesen. Sie haben sich unter anderem verpflichtet: Zu fachgerechter Kundenberatung,
Zum Angebot einer breiten Palette von Nachrüstelementen der mechanischen Sicherungstechnik aus dem Bereich Schloss und Beschlag, insbesondere zur Nachrüstung von Türen und Fenstern,
Zur fachgerechten Montage,
Zur Beachtung der Einbauvorschriften der Hersteller und
Zur Anerkennung aller sonstigen Vorgaben des Pflichtenkataloges für Errichterunternehmen von mechanischen Sicherungseinrichtungen.
Für die Durchführung des Aufnahmeverfahrens und die Herausgabe des landesweiten Adressennachweises ist das Dezernat LPP 246 zuständig. Rechtsansprüche können aufgrund der Zusammenstellung und der Aushändigung des Nachweises nicht gestellt werden. Der Nachweis wird aktualisiert, wenn Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt haben bzw. aufgenommene Unternehmen gestrichen werden. Die Errichterliste (Stand 03/17) können Sie unter dem unten angegebenem Link herunterladen. MEHR INFOS UNTER: www.saarland.de/dokumensaarland.de/dokumente/thema_polizei/170323_Original_Firmennachweis_mech_Errichter.pdf