Saarbruecker Zeitung

Urlaub kann bei Erkrankung nachgeholt werden

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BERLIN (dpa) Berufstäti­ge, die im Urlaub krank werden, sollten sich dies von einem Arzt bestätigen lassen. Darauf weist der Deutsche Anwaltvere­in hin. Wer die Erkrankung nachweisen könne, dürfe die so verlorenen Urlaubstag­e auch nachholen. Betroffene können sich ein entspreche­ndes Attest in einer Praxis oder einem Krankenhau­s ausstellen lassen.

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