Wird nur Hass von rechts verfolgt?
Wenn man sich des bisherigen Umgangs mit Hass und Hetze erinnert, ist aktuell sicherlich beabsichtigt, nur Äußerungen von „Rechts“zu verfolgen. Schon seit Beginn der AfD, noch unter Bernd Lucke, waren selbst diese und ihre Mitglieder dem Hass der „Demokraten“, darunter Heiko Maas, ausgesetzt. Unangefochten durften erstere mit Nazis gleichgesetzt werden. Das Urteil eines „unabhängigen“Gerichtes, wonach eine AfD-Politikerin als „Nazi-Schlampe“bezeichnet werden darf, beweist wieder einmal, dass der vom Grundgesetz „garantierte“Schutz der Menschenwürde nur für die gilt, die sich kritiklos in die Vorgaben der Herrschenden fügen.