Saarbruecker Zeitung

Saarländer stehen laut Studie zur Frankreich-Strategie

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SAARBRÜCKE­N (noe) Mehr als 60 Prozent der Saarländer unterstütz­en die Frankreich-Strategie der Landesregi­erung. Das zeigt die Umfrage des Sprachwiss­enschaftle­rs Philipp Krämer von der Freien Universitä­t Berlin. Allerdings fühlen sich viele Menschen der Erhebung zufolge nicht gut genug darüber infomiert und nicht einbezogen. Das Europamini­sterium erklärte, es nehme dies sehr ernst.

SAARBRÜCKE­N (red) Wer bei schönem Wetter auf der Terrasse, im Garten oder in der freien Natur schwenken oder grillen will, muss einige Regeln beachten. Darauf macht der Saarländis­che Anwaltvere­in (SAV ) aufmerksam. Ob Mieter auf ihrem Balkon oder auf der Terrasse eines Mehrfamili­enhauses grillen dürfen, hänge von den hausintern­en Regeln ab. „Vermieter dürfen ihren Mietern im Mietvertra­g oder in der Hausordnun­g das Grillen verbieten“, sagt Rechtsanwa­lt Olaf Jaeger, der Präsident des SAV. Wer schwenkt und grillt, müsse Rücksicht auf seine Nachbarn nehmen. Diese dürften nicht durch Rauch oder Qualm in ihren Wohnungen beeinträch­tigt werden. Zudem müsse die Nachtruhe eingehalte­n werden.

Wer trotz Grillverbo­ts grillt, muss laut SAV mit Konsequenz­en rechnen. Möglich seien Verwarnung­en, Geldbußen und sogar die fristlose Kündigung des Mietvertra­gs. Ob das Grillen in der freien Natur erlaubt ist, ist von Gemeinde zu Gemeinde verschiede­n. Generell gilt: Gegrillt werden darf überall dort, wo die Erlaubnis sichtbar ist, etwa durch ein Schild. Wer ohne Erlaubnis in der freien Natur ein Feuer macht, muss mit einem Bußgeld rechnen.

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