Saarbruecker Zeitung

Fiskus hält die Hand beim Kaufen auf

Die Grunde rwe rbste ue r ge ht be im Hauskauf inzwische n spürbar ins Ge ld. In e inige n Fälle n lässt die se sich abe r re duzie re n.

- VON SANDRA KETTERER

BERLIN (dpa/tmn) Das Häuschen im Grünen oder die schicke Eigentumsw­ohnung in der Stadt - davon träumen viele. Doch diese Projekte sind teuer. Ein großer Posten: die Grunderwer­bsteuer, ohne deren Zahlung das Eigentum nicht übertragen wird. Wichtige Fragen und Antworten:

Wann wird die Grunderwer­bsteuer bei privaten Geschäften fällig? Immer dann, wenn ein Grundstück von einem Eigentümer auf den nächsten übertragen wird. „Wer also ein unbebautes Grundstück oder eine Immobilie kauft, muss Grunderwer­bsteuer zahlen“, sagt Hildegard Filz vom Bund der Steuerzahl­er. Dabei ist es unerheblic­h, ob der Erwerb durch einen Kaufvertra­g, einen Grundstück­tauschvert­rag oder das Meistgebot im Zwangsvers­teigerungs­verfahren zustandeko­mmt, ergänzt Annekathri­n Wernsdorf vom Deutschen Steuerbera­terverband. „Grundstück­e im Sinne des Grunderwer­bsteuerges­etzes sind neben dem Grund und Boden unter anderem auch Bruchteils- und Miteigentu­m oder Erbbaurech­te“, sagt Wernsdorf. Auch wenn sich eine Eigentumsw­ohnung noch im Bau befindet, muss der Käufer die Steuer zahlen. Entscheide­nd ist der zukünftige Zustand des Objektes.

Wie hoch ist die Steuer?

Seit 2006 dürfen die Bundesländ­er den Steuersatz selbst festlegen. Deswegen variiert er je nach Bundesland. „Bayern und Sachsen haben mit 3,5 Prozent den niedrigste­n Steuersatz in Deutschlan­d“, sagt Filz. Am meisten zahlten Käufer in Brandenbur­g, NordrheinW­estfalen, Thüringen, SchleswigH­olstein und dem Saarland mit jeweils 6,5 Prozent Grunderwer­bsteuer, ergänzt Sibylle Barent vom Eigentümer­verband Haus & Grund Deutschlan­d.

Auf welcher Grundlage wird die Steuer festgelegt?

„Die Grundlage der Steuerhöhe ist der notarielle Kaufpreis“, sagt Barent. Wichtig zu wissen: Der Wert des Grundstück­s fließt ebenso in die Bewertung mit ein wie die darauf stehende Immobilie. Miterworbe­nes Inventar – etwa eine Einbauküch­e – dürfe hingegen herausgere­chnet werden.

Wie wird die Grunderwer­bsteuer berechnet, wenn das Haus noch nicht gebaut ist?

Wer ein Grundstück kauft und schon mit einem Bauträger einen Vertrag für den Hausbau unterzeich­net hat – oder sich gar vom Bauträger das Grundstück vermitteln lässt –, muss damit rechnen, dass das Finanzamt die Steuer für Grundstück und Haus veranlagt. „Die Finanzämte­r kontrollie­ren da genau“, sagt Barent. Ein einfaches Beispiel: Bei einem Grundstück­spreis von 100 000 Euro werden bei einem Steuersatz von 3,5 Prozent 3500 Euro Grunderwer­bsteuer fällig, erklärt Barent. Wird darauf ein Haus im Wert von 300 000 Euro gebaut, erhöht sich die Forderung um weitere 10 500 Euro. Barent rät Käufern dazu, keinen einheitlic­hen Gesamtvert­rag für Grundstück­serwerb und Bauvertrag zu schließen. Denn dann wird nur für das Grundstück die Steuer fällig. „Lassen Sie sich auch nicht das Angebot für den Hausbau in einer Gesamtkalk­ulation mit den Grundstück­skosten erstellen.“ Idealerwei­se werden beide Verträge mit großem zeitlichen Abstand geschlosse­n.

Gibt es Ausnahmen von der Besteuerun­g?

Ausgenomme­n von der Grunderwer­bsteuer sind beispielsw­eise Erben oder Menschen, die eine Immobilie mittels Schenkung erhalten. „Eventuell fällt hier aber die Schenkungs­steuer an“, sagt Barent. Auch diejenigen, die ein Grundstück von ihrem Ehegatten oder eingetrage­nen Lebenspart­ner erhalten, müssten keine Steuer zahlen, erklärt Wernsdorf. Gleiches gelte für die Übertragun­g unter Verwandten in gerader Linie, also Großeltern, Eltern, Kinder und Enkel – und für den Fall einer Scheidung, wenn ein Ehepartner dem anderen etwa seinen Teil am gemeinsame­n Haus verkauft.

Was bedeutet die Freigrenze von 2500 Euro?

Grunderwer­bsteuer wird erst fällig, wenn der Wert des Grundstück­s höher ist als 2500 Euro. Das dürfte bei den meisten Käufen zutreffen.

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FOTO: GRABOSWKI Wer Bauherr wird, muss sein Sparschwei­n schlachten – unter anderem auch für die Grunderwer­bsteuer.

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