Landkreistag ruft nach Finanzhilfe
Die Sozialausgaben wachsen. Mehr Unterhaltsvorschuss heißt für die Kreise: 25 neue Mitarbeiter müssen eingestellt werden. KOMMENTAR
SAARBRÜCKEN Die saarländischen Landräte haben genug. Immer wieder bürdet der Bund ihnen neue Aufgaben auf, ohne ihnen dafür das nötige Geld zur Verfügung zu stellen. Die Sozialkosten sind laut dem Landkreistag in den vergangenen 20 Jahren explodiert: Bundesweit stiegen sie um 133 Prozent auf knapp 54 Milliarden Euro. Den weitaus größten Teil davon müssen die Landkreise aufbringen.
Demnächst kommt eine weitere Belastung auf sie zu. Bund und Länder hatten sich darauf geeinigt, den staatlichen Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende auszuweiten. Künftig soll der Staat für den Unterhalt eines Kindes nicht nur bis zum zwölften, sondern bis zum 18. Lebensjahr aufkommen, wenn der Ex-Partner nicht oder nicht genug zahlt. Außerdem fällt die Begrenzung der Bezugsdauer auf sechs Jahre weg.
Der Landkreistag geht davon aus, dass sich die Zahl der Berechtigten dadurch mehr als verdoppelt und dass die fünf Kreise und der Regionalverband Saarbrücken insgesamt 25 zusätzliche Stellen schaffen müssen. Der Verband drängt darauf, dass die Kreise die Kosten komplett erstattet bekommen. „Sollte das nicht geschehen, wird sich die kommunale Finanznot im Saarland erneut verschärfen“, sagte der Vorsitzende Udo Recktenwald (CDU/St. Wendel). Bereits im April habe der Landkreistag die Landesregierung gebeten, Verhandlungen aufzunehmen – ohne Erfolg. Die Zeit drängt: Bereits zum 1. Juli tritt das neue Gesetz in Kraft. Die Jugend- und Sozialämter können offenbar auch nicht damit rechnen, dass der Unterhaltsvorschuss ein Vorschuss ist. Laut Martin Luckas (SPD), Geschäftsführer des Landkreistages, fließen nur rund 20 Prozent des Geldes tatsächlich zurück.
Eigentlich hält die Landesregierung die Kreise dazu an, Personal einzusparen. „Diese Rechnung kann nicht aufgehen“, sagte Recktenwald. Die Kreise könnten nicht Personal abbauen und gleichzeitig mehr Leistungen übernehmen.
Die Frage, wer bezahlt, wenn Bund oder Land den Kreisen und Kommunen neue Aufgaben übertragen, ist seit langem ein Streitpunkt. Vor knapp einem Jahr hatte die Landesregierung ein Konnexitätsprinzip in der Landesverfassung verankert und damit zugesichert, dass es die Kosten für neue Aufgaben übernehmen würde. In diesem Fall, so Recktenwald, nütze das den Kreisen aber wenig, da das Prinzip nur für neue Landes-, nicht für Bundesgesetze gelte. Auch mit der Umsetzung des neuen Bundesteilhabegesetzes für behinderte Menschen, fürchten die Kreise, könnten neue Kosten auf sie zukommen. „Sollte dies der Fall sein, muss der Bund die Mehrkosten den Ländern und Kommunen vollständig erstatten“, sagte Recktenwald. Zudem forderte er die Landesregierung auf, spätestens bis zum Jahresende einen Träger für die neue Eingliederungshilfe zu bestimmen.
„Diese Rechnung kann nicht aufgehen.“
Udo Recktenwald, Vorsitzender des Landkreistages