Telefonieren und Surfen wie zu Hause
Viel-Reisende können sich freuen: Ab dem 15. Juni entfallen in der EU die Roaming-Gebühren. Aber Achtung: Einige Tarifmodelle bergen Tücken.
EU-Verbraucher können aufatmen: Die bisherigen Zuschläge, die die Provider für das Weiterleiten von Telefonaten, Kurznachrichten oder Daten durch ein Fremdnetz berechnet haben, fallen ab dem 15. Juni weg. Die genutzten Dienste werden mit dem heimatlichen Vertrag abgegolten. Wer also eine Flatrate für Telefonate und Daten hat, braucht keine Zusatzkosten mehr zu fürchten – egal ob er auf Mallorca Urlaub macht, in Frankreich studiert oder in einem grenznahen Bereich wohnt, wo die Netzverbindungen mal vom heimischen, mal vom Unternehmen im Nachbarland hergestellt werden. Die Vereinbarung gilt für alle 28 EU-Mitgliedstaaten.
Island, Norwegen und Liechtenstein werden die Regelung in den Tagen nach dem 15. Juni ebenfalls übernehmen. Die Nicht-EU-Staaten Schweiz und Türkei sind nicht dabei. Wer bei seinem Anbieter bereits einen Spezialtarif gebucht hat, sollte Folgendes beachten: Die Provider haben zugesagt, Spezialtarife und Zusatzpakete entweder automatisch auslaufen zu lassen oder aber den Kunden vorher zu fragen.
Allerdings ist es auch nach dem 15. Juni nicht möglich, das deutsche Handy dauerhaft im EU-Ausland ohne Zusatzkosten zu betreiben. Bisher gilt nämlich die Faustregel, dass der Verbraucher länger im Heimatnetz eingebucht sein muss als in einem ausländischen. Konkret dürfte das so aussehen, dass die Mobilfunkunternehmen nach einem nicht unterbrochenen, viermonatigen Aufenthalt in einem anderen Land den Verbraucher anrufen und befragen. Eine Reihe von Anbietern haben inzwischen reine Deutschland-Tarifmodelle im Angebot. Diese funktionieren ausschließlich in der Bundesrepublik und sind deshalb deutlich billiger.
Besonders aufpassen müssen nicht nur Kunden mit Prepaid-SIM-Karten, sondern auch alle, die ein Gebührenmodell mit fest vereinbarten Kontingenten haben. Denn wenn diese während eines Aufenthalts in einem anderen EU-Land aufgebraucht sind, dürfen die Provider doch wieder einige Zuschläge verlangen. Diese betragen derzeit 3,2 Cent pro Minute für einen Anruf nach Hause (alle Angaben plus Mehrwertsteuer), ein Cent für eine SMS ins heimische Netz und maximal 7,70 Euro pro Gigabyte Datenvolumen. Ein Beispiel aus der Kalkulation der Unternehmen: Wer zu Hause einen Vertrag über unbegrenztes Telefonieren, SMS und drei Gigabyte an Daten für 30 Euro gebucht hat (inklusive Mehrwertsteuer), darf dieses Daten-Kontingent auch in der EU verbrauchen. Übersteigt er diese Menge, fallen Zusatzgebühren an.
Wer jedoch eine Kreuzfahrt entlang der Küsten der EU geplant hat, sollte beachten, dass die Abschaffung der Roaming-Gebühren nicht auf hoher See gilt. Denn die Mobiltelefone verbinden sich dann mit dem Bordnetzwerk des Schiffes. Man sollte auf hoher See daher die automatische Netzwahl abschalten. Vor überhöhten Mobilfunk-Rechnungen sind Verbraucher weiterhin geschützt: Wenn der Daten-Konsum die Grenze von 59,99 Euro überschreitet, muss der Provider den Kunden darauf hinweisen und fragen, ob er ein Überschreiten hinnehmen will. Verneint der Kunde, kann er nicht mehr surfen. Akzeptiert er, muss er mit höheren Gebühren rechnen.
Zukunftsmusik bleibt, mit dem Handy am Strand Filme aus dem Netflix- oder Amazon-Abo zu schauen oder Fußball via Sky Go. Der Grund: Hier geht es nicht nur um Roaming-Zuschläge, sondern um die Rechte an den Angeboten. Die Europäische Union regelt dies gerade in einer neuen Richtlinie, die im Jahr 2018 in Kraft treten soll. Wer trotzdem den Streaming-Anbieter aufruft, wird vielerorts auf den Hinweis „Das Angebot ist in Ihrem Land nicht verfügbar“treffen.
Sollte der Mobilfunkanbieter in der ersten Rechnung nach dem 15. Juni doch noch Roaming-Gebühren in Rechnung stellen und den Fehler nicht einsehen, können sich Kunden in Deutschland an die Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur. de) wenden.