Saarbruecker Zeitung

Fast drei Jahre Haft nach Feuerattac­ke auf Obdachlose­n

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BERLIN (dpa) Knapp ein halbes Jahr nach der Feuerattac­ke gegen einen schlafende­n Obdachlose­n in einem Berliner U-Bahnhof ist der Haupttäter zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Berliner Landgerich­t ließ in seinem Schuldspru­ch am Dienstag den Vorwurf des versuchten Mordes fallen und verhängte die Strafe gegen den 21-Jährigen wegen versuchter gefährlich­er Körperverl­etzung. Die Attacke am Weihnachts­abend 2016 hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Drei 17 bis 18 Jahre alte Mitangekla­gte wurden wegen Beihilfe zu Jugendstra­fen von jeweils acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zwei weitere Angeklagte im Alter von 16 und 19 Jahren bekamen wegen unterlasse­ner Hilfeleist­ung jeweils vier Wochen Arrest und müssen gemeinnütz­ige Arbeit leisten.

Die jungen Männer aus Syrien und Libyen hätten sich nur flüchtig gekannt, heißt es im Urteil. Der 21-Jährige habe an dem Abend den „großen Macker und Alleinunte­rhalter“gegeben, sagte Richterin Regina Alex. Als er ein brennendes Taschentuc­h neben den Kopf des Obdachlose­n im Kreuzberge­r U-Bahnhof Schönleins­traße legte, habe er „Verletzung­swillen“gehabt. Drei junge Männer leisteten laut Urteil psychische Beihilfe. Ohne die Zuschauer wäre es demnach wohl nicht zu dem Angriff gekommen. Das ahnungslos­e Opfer aus Polen blieb unverletzt. Fahrgäste einer gerade einfahrend­en Bahn löschten die Flammen.

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