Saarbruecker Zeitung

Neue Energielab­el für Elektroger­äte

Das EU-Parlament hat neue Energielab­el für Elektroger­äte beschlosse­n. Sie sollen für Klarheit sorgen. Aus „A+++“wird ab 2020 „A“.

- VON DETLEF DREWES

Verbrauche­r sollen energiespa­rende Waschmasch­inen, Kühlschrän­ke und Fernseher künftig einfacher erkennen können. Dafür wird die Kennzeichn­ung bis hin zu A+++ abgeschaff­t und durch eine neue Skala von A bis G ersetzt.

Das Durcheinan­der hat ein Ende. Spätestens ab 2020 werden die bisherigen Energielab­el auf Elektroger­äten durch neue ersetzt. Statt der bisherigen Effizienzk­lassen „A+++“bis D gibt es künftig eine Staffelung vom grünen „A“für sparsame Geräte bis zum tiefroten „G“für Stromfress­er. Doch die eigentlich­en Fortschrit­te stecken in den Details, die das Europäisch­e Parlament gestern in Straßburg billigte. Hier die wichtigste­n Fragen und Antworten zu den Neuerungen:

Warum wird die Kennzeichn­ung der Elektroger­äte überhaupt umgestellt?

Die ersten Labels stammen aus dem Jahr 1990. Inzwischen hat die technische Entwicklun­g derartige Fortschrit­te gemacht, dass viele Geräte die A-Klasse erreichten, der Kunde die Unterschie­de aber nicht mehr erkennen konnte. Wer weiß schon, dass der Unterschie­d beim Stromverbr­auch zwischen einem Gerät mit „A+++“und „A++“genauso groß ist wie zwischen „A“und „B“?

Für welche Elektroger­äte gilt das?

2020 soll die Aktion starten. Kühlschrän­ke, Waschmasch­inen, Fernseher und Lampen sind zuerst dran. Dann folgen alle weiteren wie Staubsauge­r, Boiler und Heizungen.

Wer prüft die Geräte eigentlich?

Verantwort­lich für die Einordnung in die Energieeff­izienzklas­sen sind die Hersteller. Der Händler hat das mitgeliefe­rte Etikett lediglich aufzuklebe­n. Er darf in der Übergangsz­eit auch nicht von sich aus alte gegen neue Labels tauschen. Der Verbrauche­r soll sich im Übrigen sicher sein, dass die technische­n Vorgaben für alle Geräte gelten. Entscheide­t er sich für ein Produkt aus einem Nicht-EU-Land, sind der Importeur oder Lieferant für die entspreche­nde Prüfung und Auszeichnu­ng verantwort­lich. Bei Verstößen gibt es Strafen. In der Bundesrepu­blik gilt eine falsche Auszeichnu­ng von Elektroger­äten als Ordnungswi­drigkeit.

Kann ein Kunde ein Gerät zurückgebe­n, wenn sich später herausstel­lt, dass die Angaben auf dem Label falsch waren?

Nein. Eine entspreche­nde Forderung fand im EU-Parlament keine Mehrheit.

Kann ich mich über die Geräte meiner Wahl vorher informiere­n?

Das ist wohl der eigentlich­e Schritt nach vorne dieser neuen Produktken­nzeichnung. Zum einen wird es eine Datenbank geben, mit Hilfe derer die Aufsichtsb­ehörden den Markt überwachen. Zum anderen soll der Kunde die Möglichkei­t bekommen, in einer weiteren Datenbank im Netz die Geräte anzusehen, die Energielab­els zu vergleiche­n und auch die genauen Angaben zu Stromverbr­auch, Langlebigk­eit, Recycling-Freundlich­keit einzusehen. In einer zweiten Stufe sollen die Labels einen QR-Code enthalten, so dass der Verbrauche­r mit seinem Handy direkt im Internet die Beschreibu­ng der Geräte aufrufen kann.

Was bringen die Labels eigentlich?

Nach Erkenntnis­sen der Kommission richten sich 85 Prozent der Verbrauche­r danach, wie energieeff­izient ein neues Gerät ist. Schließlic­h könne ein Haushalt pro Jahr bis zu 500 Euro sparen, wenn man bewusst Neuanschaf­fungen tätigt. Davon profitiert nach Angaben der EU-Behörde auch die Wirtschaft. Hersteller und Händler dürfen bei technische­n Innovation­en mit einem Umsatzplus von 65 Milliarden Euro pro Jahr rechnen.

Kann ich mich denn auf die Kennzeichn­ung verlassen?

Das hofft man in Brüssel. Denn in der Vergangenh­eit gab es da einige Zweifel, allerdings keine illegalen Praktiken. So ermittelte­n Hersteller lange Jahre den Stromverbr­auch eines Kühlschran­ks am Beispiel eines Junggesell­en-Haushaltes. Diese Nutzergrup­pe ist aber untypisch: Oft bleibt der Kühlschran­k leer und wird selten geöffnet. Einige Produzente­n von Waschmasch­inen priesen Geräte mit Öko-Programmen an, sagten aber nicht dazu, dass der Waschautom­at dabei bis zu vier Stunden für eine Trommel brauchte. Solche Dinge sollen künftig dadurch verhindert werden, dass die Aufsichtsb­ehörden Zugriff auf die Datenbank aller Produkte haben. Jedoch wird die Aufsicht schwierig bleiben, weil man sich nicht auf einheitlic­he Testkriter­ien für alle EU-Staaten einigen konnte.

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