Warum Milch und Käse nicht vegetarisch sein können
Das EU-Gericht stoppt umstrittene Bezeichnungen alternativer Lebensmittel-Hersteller. Produkte wie „vegane Lyoner“führen in die Irre, sagt Luxemburg.
Es ist eben doch nicht alles Käse. Oder Milch. Um zu dieser Feststellung zu gelangen, war am Mittwoch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg nötig. Die Richter sahen sich nämlich mit einer Klage des Verbandes Sozialer Wettbewerb in Berlin konfrontiert, der sich aus Wettbewerbsgründen an der Namensgebung der Firma TofuTown stieß. Dieser Hersteller veganer Lebensmittel bietet seine Waren unter Bezeichnungen wie „Tofubutter“, „Pflanzenkäse“oder „Veggie-Cheese“an. Und das, so meinte der Kläger, sei eine Irreführung der Verbraucher und ein Verstoß gegen die einschlägige EU-Richtlinie von 2013.
Dort heißt es tatsächlich wörtlich: „Der Ausdruck ‚Milch’ ist ausschließlich dem durch ein- oder mehrmaliges Melken gewonnenen Erzeugnis der normalen Eutersekretion, ohne jeglichen Zusatz oder Entzug, vorbehalte.“Das ist eindeutig und heißt so viel wie „Milch muss Milch enthalten“. Oder wie Angelika Lange vom klagenden Verband es ausdrückte: „Milch ist eine natürlich entstandene Flüssigkeit, die man verarbeiten kann. Milcherzeugnisse müssen daraus sein.“Der EuGH sah das genauso. „Die Bezeichnung Milch ist grundsätzlich allein dem tierischen Ursprung vorbehalten“, meinte der EuGH. Das gelte dann eben auch für alle anderen entsprechenden Bezeichnungen wie Rahm, Sahne, Butter, Joghurt und Käse. Und Milch sowieso. „Die Verwendung klarstellender oder beschreibender Zusätze, die auf den pflanzlichen Ursprung des betreffenden Produkts hinweisen, hat keine Auswirkungen auf dieses Verbot.“Soll heißen: Wo Milch draufsteht, muss auch Milch drin sein. Und nicht zum Beispiel Reisbrei. Ansonsten, so die Richter weiter, sei eine „Verwechslungsgefahr in der Vorstellung des Verbrauchers nicht mit Sicherheit auszuschließen“.
Klarheit herrscht damit allerdings noch lange nicht. Denn auch die EU-Regel lässt Ausnahmen zu. Insgesamt 21 Produkte, die durchaus nach Milch klingen, aber keine enthalten, wurden bei der Abfassung der Richtlinie zugelassen, weil sie als traditionelle Erzeugnisse gelten. So darf etwa die „Latte di mandorla“in Italien verkauft werden, in Deutschland aber nicht als „Mandelmilch “. Hierzulande ist die Diskussion darüber längst im Gange. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) würde nämlich gerne für mehr Klarheit sorgen, weil er Verkaufsbezeichnungen wie „Veggie-Schnitzel“oder „vegane Currywurst“für Irreführung hält – von der „vegetarischen Lyoner“ganz zu schweigen. Ein Versuch, die EU-Kommission zu motivieren, solche Namensgebung zu untersagen, scheiterte jedoch bisher. Die Mitgliedstaaten könnten solche Fragen selber klären, hieß es in Brüssel.
„Die Bezeichnung Milch ist grundsätzlich allein dem tierischen Ursprung vorbehalten.“Der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil