Bei Schenkungen gibt es Freibetrag
(dpa) Konto- und Depotübertragungen in der Familie würden in der Regel als steuerpflichtige Schenkung angesehen, informiert der Bundesverband deutscher Banken. Diene das Geld nicht dem laufenden Unterhalt, müssten die Empfänger ab einem bestimmten Betrag Steuern zahlen.
Doch es gibt Freibeträge. Für Eheleute oder eingetragene Lebenspartner sind das 500 000 Euro, für jedes Kind 400 000 Euro, jedes Enkelkind 200 000 Euro und für Geschwister, Nichten und Neffen je 20 000 Euro. Gleiches gilt für Nichtverwandte und Paare ohne Trauschein. Steuerpflichtig ist der Beschenkte, er muss also die Schenkungsteuer abführen. Der Freibetrag kann alle zehn Jahre erneut genutzt werden.