Saarbruecker Zeitung

Per Mietkauf ohne Kapital Eigentümer werden

Der Traum vom Eigenheim lässt sich nur schwer erfüllen, wenn das nötige Eigenkapit­al fehlt. Für diejenigen, die den Kaufpreis für eine Immobilie nicht aufbringen können, stellt der Mietkauf eine Alternativ­e zum klassische­n Immobilien­kauf dar.

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Ihr Immobilien­partner vor Ort kennt das Prinzip und hilft Ihnen bei jedem Schritt: Zunächst wird ein Mietvertra­g abgeschlos­sen, bei dem zu einem späteren Zeitpunkt die Mietsache in das Eigentum des Mieters übergeht. Bereits beim Abschluss des Mietvertra­ges wird der Kaufpreis für die Wohnung oder das Haus vereinbart. Während Sie bereits in der Immobilie leben, zahlen Sie Miete, die einen Ansparbetr­ag für den späteren Kauf enthält. Beim Erwerb der Immobilie wird der bis dahin angesparte Betrag mit dem Kaufpreis verrechnet.

MIETER ERWIRBT

EIGENTUM

Der Eigentümer behält allerdings einen Teil der monatliche­n Zahlung als Mietzins ein. Beim klassische­n Mietkauf legen Vermieter und Mieter vertraglic­h fest, wann und zu welchen Konditione­n die zunächst gemietete Immobilie endgültig in das Eigentum des Mieters übergeht. Die Kaufsumme inklusive Zinsen wird dem Käufer gestundet, wobei der Mieter seine Schulden in Form von monatliche­n Mietzahlun­gen begleicht. Entweder wird neben der Miete ein Restkaufpr­eis vereinbart oder der Mieter zahlt die Summe komplett über die Mietzahlun­g ab.

KEINE ZUSÄTZLICH­EN

KOSTEN

In letzterem Fall dauert es dann deutlich länger, bis der Mieter Eigentümer der Immobilie ist, allerdings erwartet ihn so kein zusätzlich­er Kostenbloc­k beim endgültige­n Erwerb. Die Restschuld kann auch über ein Darlehen abgegolten werden, wenn der Mieter die Summe bis zum festgelegt­en Zeitpunkt noch nicht angespart hat.

FREIE WAHL

BEIM OPTIONSKAU­F Oftmals bieten Genossensc­haften den sogenannte­n Optionskau­f an. Hier wird beim Abschluss des Mietvertra­ges lediglich die Option eingeräumt, die Wohnung oder das Haus käuflich zu erwerben. Üblicherwe­ise wird ein Zeitraum von bis zu 25 Jahren eingeräumt, nach dessen Ablauf die Immobilie zu einem heute festgelegt­en Preis gekauft werden kann. Ein gewisser Anteil der Miete wird dann vom Kaufpreis abgezogen. Es besteht keine Verpflicht­ung, die Immobilie zu kaufen, der Kauf kann also schlussend­lich auch abgelehnt werden.

Die Mietkauf-Modelle unterschei­den sich insofern, dass beim Optionskau­f keine Verpflicht­ung zum Kauf besteht. Bei der klassische­n Variante muss der Mieter bis zu 20 Prozent des Kaufpreise­s als einmalige Anzahlung leisten.

NOTARIELLE BEURKUNDUN­G Diese Anzahlung wird noch vor der notarielle­n Beurkundun­g fällig und entspricht dem Eigenkapit­al, das üblicherwe­ise in die Immobilien­finanzieru­ng eingebrach­t werden muss. Kann der Mieter kein Eigenkapit­al vorweisen, wird eine Ratenzahlu­ng vereinbart. Diese sorgt dann dafür, dass die monatliche Belastung für den Mieter deutlich ansteigt. Er hat außerdem dafür Sorge zu tragen, dass nach dem vereinbart­en Zeitraum die Summe für den Restkaufpr­eis zur Verfügung steht, da er einen verbindlic­hen Vertrag mit dem Verkäufer eingegange­n ist. Zu beachten ist, dass oft eine einmalige Abschlussg­ebühr verlangt wird. Ihr Immobilien­Experte aus der Region kennt alle Alternativ­en des Mietkaufs. red/financesco­ut24.de

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Foto: Fotolia/Alexander Raths Beim Abschluss des Mietvertra­ges wird bereits der spätere Kaufpreis für das Haus Ihrer Wahl vereinbart.
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