Per Mietkauf ohne Kapital Eigentümer werden
Der Traum vom Eigenheim lässt sich nur schwer erfüllen, wenn das nötige Eigenkapital fehlt. Für diejenigen, die den Kaufpreis für eine Immobilie nicht aufbringen können, stellt der Mietkauf eine Alternative zum klassischen Immobilienkauf dar.
Ihr Immobilienpartner vor Ort kennt das Prinzip und hilft Ihnen bei jedem Schritt: Zunächst wird ein Mietvertrag abgeschlossen, bei dem zu einem späteren Zeitpunkt die Mietsache in das Eigentum des Mieters übergeht. Bereits beim Abschluss des Mietvertrages wird der Kaufpreis für die Wohnung oder das Haus vereinbart. Während Sie bereits in der Immobilie leben, zahlen Sie Miete, die einen Ansparbetrag für den späteren Kauf enthält. Beim Erwerb der Immobilie wird der bis dahin angesparte Betrag mit dem Kaufpreis verrechnet.
MIETER ERWIRBT
EIGENTUM
Der Eigentümer behält allerdings einen Teil der monatlichen Zahlung als Mietzins ein. Beim klassischen Mietkauf legen Vermieter und Mieter vertraglich fest, wann und zu welchen Konditionen die zunächst gemietete Immobilie endgültig in das Eigentum des Mieters übergeht. Die Kaufsumme inklusive Zinsen wird dem Käufer gestundet, wobei der Mieter seine Schulden in Form von monatlichen Mietzahlungen begleicht. Entweder wird neben der Miete ein Restkaufpreis vereinbart oder der Mieter zahlt die Summe komplett über die Mietzahlung ab.
KEINE ZUSÄTZLICHEN
KOSTEN
In letzterem Fall dauert es dann deutlich länger, bis der Mieter Eigentümer der Immobilie ist, allerdings erwartet ihn so kein zusätzlicher Kostenblock beim endgültigen Erwerb. Die Restschuld kann auch über ein Darlehen abgegolten werden, wenn der Mieter die Summe bis zum festgelegten Zeitpunkt noch nicht angespart hat.
FREIE WAHL
BEIM OPTIONSKAUF Oftmals bieten Genossenschaften den sogenannten Optionskauf an. Hier wird beim Abschluss des Mietvertrages lediglich die Option eingeräumt, die Wohnung oder das Haus käuflich zu erwerben. Üblicherweise wird ein Zeitraum von bis zu 25 Jahren eingeräumt, nach dessen Ablauf die Immobilie zu einem heute festgelegten Preis gekauft werden kann. Ein gewisser Anteil der Miete wird dann vom Kaufpreis abgezogen. Es besteht keine Verpflichtung, die Immobilie zu kaufen, der Kauf kann also schlussendlich auch abgelehnt werden.
Die Mietkauf-Modelle unterscheiden sich insofern, dass beim Optionskauf keine Verpflichtung zum Kauf besteht. Bei der klassischen Variante muss der Mieter bis zu 20 Prozent des Kaufpreises als einmalige Anzahlung leisten.
NOTARIELLE BEURKUNDUNG Diese Anzahlung wird noch vor der notariellen Beurkundung fällig und entspricht dem Eigenkapital, das üblicherweise in die Immobilienfinanzierung eingebracht werden muss. Kann der Mieter kein Eigenkapital vorweisen, wird eine Ratenzahlung vereinbart. Diese sorgt dann dafür, dass die monatliche Belastung für den Mieter deutlich ansteigt. Er hat außerdem dafür Sorge zu tragen, dass nach dem vereinbarten Zeitraum die Summe für den Restkaufpreis zur Verfügung steht, da er einen verbindlichen Vertrag mit dem Verkäufer eingegangen ist. Zu beachten ist, dass oft eine einmalige Abschlussgebühr verlangt wird. Ihr ImmobilienExperte aus der Region kennt alle Alternativen des Mietkaufs. red/financescout24.de