Für mehr Beschäftigung in der Großregion
Einer der Pfeiler des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes ist die Taskforce Grenzgänger - eine gemeinsame Einrichtung aller Teilregionen der Großregion. Sie beschäftigt sich mit der Erarbeitung von juristischen und administrativen Lösungsvorschlägen.
Um die Beschäftigung in der Großregion erfolgreich voranbringen zu können, stützt sich die saarländische Landesregierung vor allem auf drei Pfeiler des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes sowie auf die intensive Zusammenarbeit aller Arbeitsmarktakteure der Großregion. Die drei Stützpfeiler sind drei wichtige Arbeitsmarktakteure des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes, an deren Arbeit die saarländische Landesregierung maßgeblich beteiligt ist. Dabei handelt es sich um die Grenzgänger-Beratungseinrichtung EURES-T-Großregion, die Interregionale Arbeitsmarktbeobachtungsstelle (IBA) und die Task Force Grenzgänger.
EURES-T
Das seit fast 20 Jahren bestehende Netzwerk EURES-T, in dem Arbeitsverwaltungen, Gewerkschaften, Arbeitgeberorganisationen und Gebietskörperschaften aus den jeweiligen Teilregionen partnerschaftlich zusammenarbeiten, verfolgt das Ziel, die Integration des gemeinsamen grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes zu fördern und Arbeitnehmern sowie Unternehmen entsprechende Unterstützung anzubieten. Zur Verfügung gestellt werden arbeitsmarktpolitische, arbeits- und sozialrechtliche Informationen, die für die berufliche Mobilität zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union von Bedeutung sind. Die Kernaufgabe des Netzwerkes ist die grenzüberschreitende Beratung und Vermittlung von Arbeitssuchenden und Mobilitätswilligen durch die EURES-Berater. Derzeit gibt es bei EURES-T rund 20 EURES-Berater, die bei den Arbeitsverwaltungen, Gewerkschaften und Arbeitsgeberverbänden angesiedelt sind. Im Jahr werden in der Großregion ca. 30.000 Beratungsgespräche durchgeführt.
EURES-T untersteht einem strategischen Ausschuss beteiligter Partner aus der Großregion, der für die gesamte Projektplanung und Projektsteuerung zuständig ist. Das saarländische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr wird in diesem Gremium durch das Referat „Beschäftigung in der Großregion“vertreten.
DIE INTERREGIONALE
ARBEITSMARKTBEOBACHTUNGSSTELLE
(IBA)
Die IBA sammelt seit 15 Jahren im Auftrag des Gipfels der Großregion Informationen über die Arbeitsmärkte der sechs Teilregionen und fertigt Analysen zum grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt. Auf dieser Grundlage entwickelt sie Prognosen und Handlungsempfehlungen für die Gestaltung zukünftiger Arbeitsmarktpolitik. Hierzu veröffentlicht sie regelmäßig alle zwei Jahre entsprechende Berichte.
Die IBA untersteht einem Lenkungsausschuss der beteiligten Regionen, der in Absprache mit den politischen Entscheidungsträgern die Arbeitspunkte festlegt, Projekte plant und begleitet. Das Saarland wird im Lenkungsausschuss der IBA durch das Referat „Beschäftigung in der Großregion“des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr vertreten.
DIE TASK FORCE GRENZGÄNGER (TFG) Seit dem 01.09.2011 gibt es als dritte Säule des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes die Task Force Grenzgänger (TFG). Die saarländische Landesregierung wurde vom Gipfel der Großregion beauftragt, die Federführung bei der Einrichtung der TFG zu übernehmen. Daher wurde die TFG mit fünf Mitarbeitern, davon vier Juristinnen und eine Verwaltungsfachkraft, im Referat „Beschäftigung in der Großregion“des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr angesiedelt.
Bis zum 30.06.2015 wurde die TFG als Interreg-IV A Projekt geführt, an dem alle Partnerregionen der Großregion beteiligt waren und das hälftig mit EU-Mitteln und hälftig mit Mitteln der Partnerregionen getragen wurde. Dem Saarland, vertreten durch das MWAEV, stand die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens als sog. „operativer“Partner zur Seite. Daneben traten Luxemburg, Rheinland-Pfalz, die Wallonie, vertreten durch die Präfektur und den Regionalrat, als sog. „strategische“Partner auf.
Der Gipfel der Großregion hat am 4.12.2014 beschlossen, dass die Partner die TFG als Interreg-V Projekt fortführen sollen. Da das Interreg-V A Programm noch nicht genehmigt ist, befindet sich die TFG in einer Übergangsphase, die von den Partnern mit Eigenmitteln „gestemmt wird“. Das Personal ist in dieser Phase auf 2 Juristen und eine Verwaltungsfachkraft reduziert worden.
Aufgabe der TFG ist die Erarbeitung von juristischen und administrativen Lösungsvorschlägen für Fragen und Probleme grundsätzlicher Art von Grenzgängern und Unternehmen, die Grenzgänger beschäftigen. Dabei arbeitet die TFG als sog. Back Office, das von den übrigen Akteuren des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes wie den Beratungseinrichtungen EURES, den Kammern, den Gewerkschaften, den Arbeitsverwaltungen und den Trägern der Sozialversicherung die Problemstellungen der Grenzgänger gemeldet bekommt. Die erarbeiteten Lösungsvorschläge leitet die TFG an die jeweils zuständigen Entscheidungsträger auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene weiter, um die Arbeitsmarktmobilität in der Großregion insgesamt zu verbessern. Darüber hinaus arbeitet die TFG mit vergleichbaren Einrichtungen in Europa zusammen. Zu diesem Zweck ist die TFG der Organisation „Grenznetz“beigetreten, in der vier ähnliche Einrichtungen entlang der westdeutschen
Grenze kooperieren. Ziel der Kooperation ist ein intensiver Informations- und Erfahrungsaustausch, der zu einem späteren Zeitpunkt womöglich zu einer Aufgabenteilung unter den Einrichtungen führen soll. red/Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
MEHR INFOS UNTER: www.tf-grenzgaenger.eu