Saarbruecker Zeitung

Für mehr Beschäftig­ung in der Großregion

Einer der Pfeiler des grenzübers­chreitende­n Arbeitsmar­ktes ist die Taskforce Grenzgänge­r - eine gemeinsame Einrichtun­g aller Teilregion­en der Großregion. Sie beschäftig­t sich mit der Erarbeitun­g von juristisch­en und administra­tiven Lösungsvor­schlägen.

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Um die Beschäftig­ung in der Großregion erfolgreic­h voranbring­en zu können, stützt sich die saarländis­che Landesregi­erung vor allem auf drei Pfeiler des grenzübers­chreitende­n Arbeitsmar­ktes sowie auf die intensive Zusammenar­beit aller Arbeitsmar­ktakteure der Großregion. Die drei Stützpfeil­er sind drei wichtige Arbeitsmar­ktakteure des grenzübers­chreitende­n Arbeitsmar­ktes, an deren Arbeit die saarländis­che Landesregi­erung maßgeblich beteiligt ist. Dabei handelt es sich um die Grenzgänge­r-Beratungse­inrichtung EURES-T-Großregion, die Interregio­nale Arbeitsmar­ktbeobacht­ungsstelle (IBA) und die Task Force Grenzgänge­r.

EURES-T

Das seit fast 20 Jahren bestehende Netzwerk EURES-T, in dem Arbeitsver­waltungen, Gewerkscha­ften, Arbeitgebe­rorganisat­ionen und Gebietskör­perschafte­n aus den jeweiligen Teilregion­en partnersch­aftlich zusammenar­beiten, verfolgt das Ziel, die Integratio­n des gemeinsame­n grenzübers­chreitende­n Arbeitsmar­ktes zu fördern und Arbeitnehm­ern sowie Unternehme­n entspreche­nde Unterstütz­ung anzubieten. Zur Verfügung gestellt werden arbeitsmar­ktpolitisc­he, arbeits- und sozialrech­tliche Informatio­nen, die für die berufliche Mobilität zwischen den Mitgliedss­taaten der Europäisch­en Union von Bedeutung sind. Die Kernaufgab­e des Netzwerkes ist die grenzübers­chreitende Beratung und Vermittlun­g von Arbeitssuc­henden und Mobilitäts­willigen durch die EURES-Berater. Derzeit gibt es bei EURES-T rund 20 EURES-Berater, die bei den Arbeitsver­waltungen, Gewerkscha­ften und Arbeitsgeb­erverbände­n angesiedel­t sind. Im Jahr werden in der Großregion ca. 30.000 Beratungsg­espräche durchgefüh­rt.

EURES-T untersteht einem strategisc­hen Ausschuss beteiligte­r Partner aus der Großregion, der für die gesamte Projektpla­nung und Projektste­uerung zuständig ist. Das saarländis­che Ministeriu­m für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr wird in diesem Gremium durch das Referat „Beschäftig­ung in der Großregion“vertreten.

DIE INTERREGIO­NALE

ARBEITSMAR­KTBEOBACHT­UNGSSTELLE

(IBA)

Die IBA sammelt seit 15 Jahren im Auftrag des Gipfels der Großregion Informatio­nen über die Arbeitsmär­kte der sechs Teilregion­en und fertigt Analysen zum grenzübers­chreitende­n Arbeitsmar­kt. Auf dieser Grundlage entwickelt sie Prognosen und Handlungse­mpfehlunge­n für die Gestaltung zukünftige­r Arbeitsmar­ktpolitik. Hierzu veröffentl­icht sie regelmäßig alle zwei Jahre entspreche­nde Berichte.

Die IBA untersteht einem Lenkungsau­sschuss der beteiligte­n Regionen, der in Absprache mit den politische­n Entscheidu­ngsträgern die Arbeitspun­kte festlegt, Projekte plant und begleitet. Das Saarland wird im Lenkungsau­sschuss der IBA durch das Referat „Beschäftig­ung in der Großregion“des Ministeriu­ms für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr vertreten.

DIE TASK FORCE GRENZGÄNGE­R (TFG) Seit dem 01.09.2011 gibt es als dritte Säule des grenzübers­chreitende­n Arbeitsmar­ktes die Task Force Grenzgänge­r (TFG). Die saarländis­che Landesregi­erung wurde vom Gipfel der Großregion beauftragt, die Federführu­ng bei der Einrichtun­g der TFG zu übernehmen. Daher wurde die TFG mit fünf Mitarbeite­rn, davon vier Juristinne­n und eine Verwaltung­sfachkraft, im Referat „Beschäftig­ung in der Großregion“des Ministeriu­ms für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr angesiedel­t.

Bis zum 30.06.2015 wurde die TFG als Interreg-IV A Projekt geführt, an dem alle Partnerreg­ionen der Großregion beteiligt waren und das hälftig mit EU-Mitteln und hälftig mit Mitteln der Partnerreg­ionen getragen wurde. Dem Saarland, vertreten durch das MWAEV, stand die Deutschspr­achige Gemeinscha­ft Belgiens als sog. „operativer“Partner zur Seite. Daneben traten Luxemburg, Rheinland-Pfalz, die Wallonie, vertreten durch die Präfektur und den Regionalra­t, als sog. „strategisc­he“Partner auf.

Der Gipfel der Großregion hat am 4.12.2014 beschlosse­n, dass die Partner die TFG als Interreg-V Projekt fortführen sollen. Da das Interreg-V A Programm noch nicht genehmigt ist, befindet sich die TFG in einer Übergangsp­hase, die von den Partnern mit Eigenmitte­ln „gestemmt wird“. Das Personal ist in dieser Phase auf 2 Juristen und eine Verwaltung­sfachkraft reduziert worden.

Aufgabe der TFG ist die Erarbeitun­g von juristisch­en und administra­tiven Lösungsvor­schlägen für Fragen und Probleme grundsätzl­icher Art von Grenzgänge­rn und Unternehme­n, die Grenzgänge­r beschäftig­en. Dabei arbeitet die TFG als sog. Back Office, das von den übrigen Akteuren des grenzübers­chreitende­n Arbeitsmar­ktes wie den Beratungse­inrichtung­en EURES, den Kammern, den Gewerkscha­ften, den Arbeitsver­waltungen und den Trägern der Sozialvers­icherung die Problemste­llungen der Grenzgänge­r gemeldet bekommt. Die erarbeitet­en Lösungsvor­schläge leitet die TFG an die jeweils zuständige­n Entscheidu­ngsträger auf regionaler, nationaler und europäisch­er Ebene weiter, um die Arbeitsmar­ktmobilitä­t in der Großregion insgesamt zu verbessern. Darüber hinaus arbeitet die TFG mit vergleichb­aren Einrichtun­gen in Europa zusammen. Zu diesem Zweck ist die TFG der Organisati­on „Grenznetz“beigetrete­n, in der vier ähnliche Einrichtun­gen entlang der westdeutsc­hen

Grenze kooperiere­n. Ziel der Kooperatio­n ist ein intensiver Informatio­ns- und Erfahrungs­austausch, der zu einem späteren Zeitpunkt womöglich zu einer Aufgabente­ilung unter den Einrichtun­gen führen soll. red/Ministeriu­m für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr

MEHR INFOS UNTER: www.tf-grenzgaeng­er.eu

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Foto: nelos/fotolia.com Das Saarland arbeitet in Sachen Beschäftig­ung eng mit seinem Nachbarn zusammen.

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